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Eigentumswohnung - Reparaturen im Gemeinschaftseigentum

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    Eigentumswohnung - Reparaturen im Gemeinschaftseigentum

    Hallo,

    ich bin gerade beim Ausfüllen der Anlage V für eine vermietete Eigentumswohnung. In der Abrechnung der Eigentümergemeinschaft tauchen verschiedene Posten mit von der WEG getragenen Reparaturen (u.a. an Waschanlage und Tiefgarage) auf. Wo gebe ich die an? Erhaltungsaufwendungen würde passen, aber die verlangten Angaben kann ich nicht machen, weil ich natürlich keine Rechnung in der Hand habe und zum Teil gar nicht genau weiß, was repariert wurde. Werbungskosten?

    Beste Grüße,
    markobr

    #2
    AW: Eigentumswohnung - Reparaturen im Gemeinschaftseigentum

    Guten Tag,
    diese Beträge werden aus den zuvor gebildeten Rücklagen (die nicht steuerlich relevant sind) entnommen
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Eigentumswohnung - Reparaturen im Gemeinschaftseigentum

      Im konkreten Fall handelt es sich um Kleinreparaturen, die aus den laufenden (nicht auf den Mieter umlegbaren) Betriebskostenzahlungen erledigt wurden. Aber auch wo es über Rücklagen läuft: Da ist die Einzahlung in die Rücklagen wohl nicht steuerlich relevant, aber dann doch wohl die Verwendung? Irgendwo müssen die Ausgaben für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ja wohl steuerlich relevant werden!?

      Kommentar


        #4
        AW: Eigentumswohnung - Reparaturen im Gemeinschaftseigentum

        Und was hat das jetzt mit ELSTER zu tun?

        Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen und Institutionen erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Eigentumswohnung - Reparaturen im Gemeinschaftseigentum

          Eigentlich dachte ich, dass es nur um die Frage geht, wo und wie man den Vorgang eintragen muss. Da es anscheinend schon fraglich ist, ob ich das überhaupt anmelden kann, werde ich mich tatsächlich anderswo kundig machen müssen.

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            #6
            AW: Eigentumswohnung - Reparaturen im Gemeinschaftseigentum

            Zitat von markobr Beitrag anzeigen
            Eigentlich dachte ich, dass es nur um die Frage geht, wo und wie man den Vorgang eintragen muss. Da es anscheinend schon fraglich ist, ob ich das überhaupt anmelden kann, werde ich mich tatsächlich anderswo kundig machen müssen.
            Hallo,
            in der Anlage VundV kannst Du Werbungskosten anteilig oder direkt zuordnen. Soviel zum wo, das ob willst Du ja sowieso klären.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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