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Gerinigfügige Beschäftigung / Steuern gezahlt

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    Gerinigfügige Beschäftigung / Steuern gezahlt

    Hallo Zusammen,

    ersteinmal: Ich bin Student(23) und kenne mich mit all dem nicht wirklich aus.

    2014 war ich als studentische Hilfskraft angestellt und habe jeden Monat 200-350 Euro Gehalt bekommen. Außerdem habe ich ein bezahltes Praktikum gemacht und dort 2 Monate lang 900 Euro zusätzlich verdient.
    Da alles insgesamt weniger als 4800 Euro im Jahr waren sollte ich nach meinem Wissen keine Steuern zahlen müssen. Allerdings habe ich bei meinen beiden Jobs jeweils ca 200 Euro Steuern gezahlt und frage mich nun wie ich die zurückbekomme.

    Muss ich in meinem Fall überhaupt eine Steuererklärung ausfüllen? In dem Elster Formular stehen soviele Dinge die mich nicht betreffen, ich habe noch nichtmal eine Steuernummer.
    Falls ja, wie kann ich bei dem Elster Formular meine beiden Tätigkeiten angeben? Gibt es eine Möglichkeit die Anlage N zweimal hinzuzufügen?

    MfG
    timb

    #2
    AW: Gerinigfügige Beschäftigung / Steuern gezahlt

    Hallo,

    um zuviel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen, ist auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung notwendig.
    Eintragungen, die einen nicht betreffen, müssen auch nicht ausgefüllt werden.
    Man kann ankreuzen: Ich habe keine Steuernummer.
    Die Anlage N ist mehrfach hinzufügbar.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Gerinigfügige Beschäftigung / Steuern gezahlt

      Muss ich in meinem Fall überhaupt eine Steuererklärung ausfüllen?
      Wenn du die bezahlten Steuern zurück haben willst, wird dir nichts anderes übrig bleiben.


      Die Anlage N ist mehrfach hinzufügbar
      Das ist so nicht richtig!
      Zuletzt geändert von Charlie24; 06.03.2015, 12:50. Grund: geändert wg. Beitrag Basteltyp
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Gerinigfügige Beschäftigung / Steuern gezahlt

        so geht das, wenn die Gedanken nicht in den Fingern enden
        Es sollte heißen: mehrere Lohnsteuerbescheinigungen zu einer Anlage N.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Gerinigfügige Beschäftigung / Steuern gezahlt

          okay, vielen Dank für eure Antworten!

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