Hallo zusammen,
meine Frau denkt darüber nach,eine Honorartätigkeit (Vertretung im offenen Ganztag) für einige Stunden pro Monat aufzunehmen. Sie hat weiter kein steuerpflichtiges Einkommen. Die kalkulierte Einnahme aus der Honorartätigkeit wird voraussichtliich weniger als 450 € pro Monat betragen. Wie wird diese Einnahme nun steuerlich im Rahmen der Zusammenveranlagung behandelt? Gilt hier auch eine Freigrenze /ein Freibetrag für den Nebenverdienst wie bei Minijobbern? Muss ein Gewerbe angemeldet werden oder sind dies Einkünfte aus selbständiger /freiberuflicher Tätigkeit?
Vielen Dank vorab fürEure Unterstützung.
meine Frau denkt darüber nach,eine Honorartätigkeit (Vertretung im offenen Ganztag) für einige Stunden pro Monat aufzunehmen. Sie hat weiter kein steuerpflichtiges Einkommen. Die kalkulierte Einnahme aus der Honorartätigkeit wird voraussichtliich weniger als 450 € pro Monat betragen. Wie wird diese Einnahme nun steuerlich im Rahmen der Zusammenveranlagung behandelt? Gilt hier auch eine Freigrenze /ein Freibetrag für den Nebenverdienst wie bei Minijobbern? Muss ein Gewerbe angemeldet werden oder sind dies Einkünfte aus selbständiger /freiberuflicher Tätigkeit?
Vielen Dank vorab fürEure Unterstützung.
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