Honorartätigkeit

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  • Hattemaha
    Neuer Benutzer
    • 08.03.2015
    • 3

    #1

    Honorartätigkeit

    Hallo zusammen,
    meine Frau denkt darüber nach,eine Honorartätigkeit (Vertretung im offenen Ganztag) für einige Stunden pro Monat aufzunehmen. Sie hat weiter kein steuerpflichtiges Einkommen. Die kalkulierte Einnahme aus der Honorartätigkeit wird voraussichtliich weniger als 450 € pro Monat betragen. Wie wird diese Einnahme nun steuerlich im Rahmen der Zusammenveranlagung behandelt? Gilt hier auch eine Freigrenze /ein Freibetrag für den Nebenverdienst wie bei Minijobbern? Muss ein Gewerbe angemeldet werden oder sind dies Einkünfte aus selbständiger /freiberuflicher Tätigkeit?
    Vielen Dank vorab fürEure Unterstützung.
  • Kontierung
    Neuer Benutzer
    • 28.02.2010
    • 752

    #2
    AW: Honorartätigkeit

    Guten Tag,
    wir schreiben hier in einem Anwenderforum zur Anwendung ELSTER. Bitte beachten, steuerliche Beratung ist hier in diesem Forum nicht gestattet, dieses liefern die steuerberatenden Berufsträger
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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    • Hattemaha
      Neuer Benutzer
      • 08.03.2015
      • 3

      #3
      AW: Honorartätigkeit

      Sorry, hatte ähnliche Anfragen bereits im Forum gefunden. Es soll sich auuch nicht um eine Steuerberarung handeln, sondern um eine allgemeiine Auskunft, wie ich diese Einnahmen in Elster berücksichtigen muss.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        AW: Honorartätigkeit

        Zitat von Hattemaha Beitrag anzeigen
        hatte ähnliche Anfragen bereits im Forum gefunden
        Ja. Jetzt gibts wieder eine mehr

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        • Elster-Tester
          Neuer Benutzer
          • 09.04.2013
          • 2511

          #5
          AW: Honorartätigkeit

          Finanzamt oder Steuerberater fragen.
          Dem Finanzamt musst du das ganze sowieso im Vorfeld anzeigen.
          Mfg

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          • Hattemaha
            Neuer Benutzer
            • 08.03.2015
            • 3

            #6
            AW: Honorartätigkeit

            @Elster-Tester
            Vielen Dank. Ich habe mich inzwischen mit dem FA in Verbindung gesetzt.

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