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Einsatz als Springer in der Bank -> Kilometerpauschale

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    Einsatz als Springer in der Bank -> Kilometerpauschale

    Hallo zusammen,

    ich sitze momentan auch an der Steuererklärung für 2014. Letztes Jahr war ich als Springer in einer Bank im kompletten Geschäftsgebiet eingesetzt und hatte nicht selten mehrere verschiedene Einsatzorte in einer Woche. Kann ich einfach die Hauptstelle als erste Tätigkeitsstätte angeben, obwohl ich dort nur einen Bruchteil der Zeit eingesetzt war oder wie ist der richtige Weg? Vom AG habe ich übrigens keine Fahrtkosten erstattet bekommen..

    Vielen Dank schon mal!

    Kolibrii

    #2
    AW: Einsatz als Springer in der Bank -> Kilometerpauschale

    Ob eine bzw. welche Betriebsstätte als 1. Tätigkeitsstätte gilt, ist u. a. in der Eingabehilfe zu ElsterFormular beschrieben.

    Steuerberatung darf hier nicht geleistet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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