Guten Morgen,
laut http://www.n-tv.de/ratgeber/Rueckzie...le5407481.html kann man im Falle eines Nachzahlungsbescheids die gemachte Steuererklärung innerhalb eines Monats zurückziehen, sofern man nicht dazu verpflichtet ist, eine abzugeben.
Fragen:
-Angenommen man ist nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet und gibt auch keine ab. Wenn einen das Finanzamt jedoch dazu auffordert (z.B. weil man in den Jahren davon immer freiwillig eine abgegeben hat), ist man soweit ich weiß dann verpflichtet eine abzugeben. Hätte man dann noch das Recht seine Steuererklärung zurückzuziehen, wenn sich ein Nachzahlungsbescheid ergibt?
-Angenommen man hat seine freiwillig gemachte Steuererklärung nach einem Nachzahlungsbescheid wieder zurückgezogen. Könnte das Finanzamt dann einen dazu auffordern für das gleiche Jahr nochmal eine Steuererklärung abzugeben, sodass die Nachzahlung doch noch gezahlt werden muss?
Vielen Dank!
MfG
Martino
laut http://www.n-tv.de/ratgeber/Rueckzie...le5407481.html kann man im Falle eines Nachzahlungsbescheids die gemachte Steuererklärung innerhalb eines Monats zurückziehen, sofern man nicht dazu verpflichtet ist, eine abzugeben.
Fragen:
-Angenommen man ist nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet und gibt auch keine ab. Wenn einen das Finanzamt jedoch dazu auffordert (z.B. weil man in den Jahren davon immer freiwillig eine abgegeben hat), ist man soweit ich weiß dann verpflichtet eine abzugeben. Hätte man dann noch das Recht seine Steuererklärung zurückzuziehen, wenn sich ein Nachzahlungsbescheid ergibt?
-Angenommen man hat seine freiwillig gemachte Steuererklärung nach einem Nachzahlungsbescheid wieder zurückgezogen. Könnte das Finanzamt dann einen dazu auffordern für das gleiche Jahr nochmal eine Steuererklärung abzugeben, sodass die Nachzahlung doch noch gezahlt werden muss?
Vielen Dank!
MfG
Martino
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