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Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

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    Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

    Guten Morgen,

    laut http://www.n-tv.de/ratgeber/Rueckzie...le5407481.html kann man im Falle eines Nachzahlungsbescheids die gemachte Steuererklärung innerhalb eines Monats zurückziehen, sofern man nicht dazu verpflichtet ist, eine abzugeben.

    Fragen:
    -Angenommen man ist nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet und gibt auch keine ab. Wenn einen das Finanzamt jedoch dazu auffordert (z.B. weil man in den Jahren davon immer freiwillig eine abgegeben hat), ist man soweit ich weiß dann verpflichtet eine abzugeben. Hätte man dann noch das Recht seine Steuererklärung zurückzuziehen, wenn sich ein Nachzahlungsbescheid ergibt?
    -Angenommen man hat seine freiwillig gemachte Steuererklärung nach einem Nachzahlungsbescheid wieder zurückgezogen. Könnte das Finanzamt dann einen dazu auffordern für das gleiche Jahr nochmal eine Steuererklärung abzugeben, sodass die Nachzahlung doch noch gezahlt werden muss?

    Vielen Dank!

    MfG
    Martino

    #2
    AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

    Das ist eine rein theoretische Frage. An für sich sind die Fälle, in denen sich Nachzahlungen ergeben KÖNNTEN, mit einer Pflichtabgabe belegt. Ist es das nicht, dann sind es fast immer Fälle, in denen das Finanzamt einen Nachforderungsbescheid erlassen kann und wird.

    Um jetzt mal wieder die Kurve zu Elster zu bekommen:

    Gebe Deine Daten in Elsterformular oder das Elsteronlineportal oder das Programm Deines Vertrauens ein und lasse es rechnen. Wenn eine Erstattung rauskommt, dann gut. Wenn eine Nachzahlung rauskommt, dann schaue Dir § 46 EStG an. Wenn Du dann immer noch nicht weiterkommst, wird man Dir hier im Forum nur ganz allgemein helfen können, ansonsten geht das zu weit in die nicht erlaubte Steuerberatung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

      OK, also kann man davon ausgehen, dass das Finanzamt eine Aufforderung zum Abgeben schicken wird.
      Problematisch ist meiner Meinung nach § 46 EStG Abs. 2 Nr. 3:

      "wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 10 700 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 20 200 Euro übersteigt;"

      Damit ist ja praktisch jeder zu einer Abgabe verpflichtet, wenn der kalenderjährliche Arbeitslohn die genannten Beträge überschreitet, denn wenn zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, kann das Finanzamt einfach behaupten, dass dies geschehen ist, weil zu viel Vorsorgepauschale berücksichtigt worden ist. Ergo wäre man dann steuererklärungspflichtig, denn wie soll man das Gegenteil beweisen, oder?
      Um den Gedanken noch weiter zu spinnen: Gibt man keine ab weil man keine abgeben muss und das Finanzamt hakt Jahre später nach, dann hätte man ein Problem, wenn sich für das Jahr eine Nachzahlung ergeben würde, denn mit Hinweis auf § 46 EStG Abs. 2 Nr. 3 könnten die einfach behaupten man wäre erklärungspflichtig gewesen.

      Angenommen meine Gedankengänge sind richtig: Solche Artikel wie der im Eingangspost verlinkte sind sehr gefährlich.
      Zuletzt geändert von martino15; 10.03.2015, 11:37. Grund: Nr. statt Satz

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        #4
        AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

        Zitat von martino15 Beitrag anzeigen
        Damit ist ja praktisch jeder zu einer Abgabe verpflichtet, wenn der kalenderjährliche Arbeitslohn die genannten Beträge überschreitet, denn wenn zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, kann das Finanzamt einfach behaupten, dass dies geschehen ist, weil zu viel Vorsorgepauschale berücksichtigt worden ist. Ergo wäre man dann steuererklärungspflichtig, denn wie soll man das Gegenteil beweisen, oder?
        Wie hoch die vom AG mindestens zu berücksichtigende Vorsorgepauschale beim LSt-Abzug ist, ergibt sich aus dem Gesetz. Wie hoch die zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen waren, ergibt sich aus der Realität, nämlich dem, was in der LStB bescheinigt wurde. Diese Zahlen zu vergleichen ist keine Glaubensfrage.

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          #5
          AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

          Hallo,

          Zitat " Solche Artikel wie der im Eingangspost verlinkte sind sehr gefährlich. "
          da gebe ich dir uneingeschränkt recht.
          Du wirst aber auch nicht ungeprüft Steuertipps aus der BILD übernehmen oder?

          Gruß FIGUl
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

            @martino15

            Die von dir dargestellte Problematik kann sich aber auch nur bei Arbeitnehmern ergeben die:
            - nicht der der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen
            - keinen steuerfreien Zuschuss zu ihrer KV erhalten
            - ihrem AG keine Mitteilung über die Höhe der KV Beiträge gemacht haben

            Denn in allen anderen Fällen ist dem AG die Höhe der KV Beiträge bekannt, so dass bei der Berechnung der einzubehaltenen Steuer der tatsächliche KV Beitrag berücksichtigt wird anstelle der Vorsorgepauschale.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

              Nicht ganz: gesetzlich sozialversichert und Bonuszahlung etc. der gesetzlichen Krankenkasse, die als Beitragsrückerstattung gilt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

                Also ich war bis November '14 Student und habe neben dem Studium als Werkstudent gearbeitet. Hatte eine studentische Kranken- und Pflegeversicherung zu 78,50 Euro/Monat und immer die Arbeitszeitgrenze eingehalten, d.h. während der Vorlesungszeit max. 20 Arbeitsstunden pro Woche. Seit Januar '15 bin ich voll berufstätig.
                Laut Elster-Vorabberechnung müsste ich nachzahlen (habe alle Details über die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung richtig eingegeben), da der Arbeitgeber anscheinend zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat.

                Aus dem LStB erschließt sich zumindest mir nicht, warum der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. *Muss* man davon ausgehen, dass er zu wenig einbehalten hat, weil zu viel Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde? Wenn ja, dann wäre ich ja nach § 46 EStG Abs. 2 Nr. 3 erklärungspflichtig, oder?

                P.S. Respekt an alle, die sich durch das Steuerrecht durchgekämpft haben!
                Der Staat macht das so wie die Kirche: Möglichst kompliziert niederschreiben, damit es nur wenige kritisch hinterfragen.

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                  #9
                  AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

                  Was steht denn in der LSt-Bescheinigung in Zeile 28 ?

                  Sorry, bei studentischer KV / PV weiß ich jetzt nicht, ob das eine gesetzliche oder eine private KV ist. Kannst Du das sagen, zur Not den Versicherer ?

                  Kannst du aus der Steuerberechnung den Teil mit den Vorsorgeaufwendungen mal posten ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

                    Normal sind Studenten Selbstzahler, gleich ob gesetzlich oder privat versichert. Das läuft nicht über den Lohn.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

                      Das war eine gesetzliche Krankenkasse und bei Studenten sind das pauschal 78,50 Euro/Monat gewesen (seit 01.01.2015 ist das übrigens nicht mehr pauschal, auch wenn es mich nicht mehr betrifft).
                      Die LStB von 2014 finde ich in meiner Zettelwirtschaft hier gerade nicht mehr, sondern nur die aus 2013. Da hatte ich als Werkstudent nur drei Monate gearbeitet und in Zeile 28 ist von 370 Euro die Rede, was zu viel wäre.

                      Ich bin inzwischen auch auf diesen äußerst interessanten Beitrag des Users "neysee" gestoßen (Quelle: Beitrag Nr. 5 unter https://www.elster.de/anwenderforum/...en-KV-und-PV):

                      Der AG berücksichtigt die Mindestvorsorgepauschale, weil es so im Gesetz steht, und er sich nicht aussuchen kann, ob er es tut oder nicht, egal wie sinnlos es ist.

                      Noch schlimmer ist, dass es die Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuer, aber nicht bei der Einkommensteuer gibt. Da sind die real angefallen KV-Kosten absetzbar. Liegen die unter der Mindestvorsorgepauschale, hat der AG also zwangsweise bei der Lohnsteuerberechnung mehr steuerfrei gelassen, als es der Realität entspricht. Dies führt letztlich zu einer Steuererklärungspflicht durch den AN, weil dadurch der Fall von Nachzahlungen auftreten kann.
                      Ohne jetzt die genaue Zahl aus Zeile 28 der aktuellen LStB im Kopf zu haben, gehe ich stark davon aus, dass das der Grund für die sich ergebende Nachzahlung in der Elster-Vorabberechnung sein muss.
                      Das ist echt krass, wie man selbst ermitteln muss, ob man eine Steuererklärung abzugeben hat und irgendwann die böse Überraschung gekommen wäre, wenn man keine abgegeben hätte. Aber weder in der Scheiß Schule noch in der Scheiß Uni erhält man wenigstens eine Einführung in die steuerlichen Rechte und Pflichten!

                      Naja zurück zur Sache:
                      Jetzt muss ich sehen, dass ich das zu versteuernde Einkommen möglichst verringere, z.B. über die Pendlerpauschale. Kann man im Falle einer Inanspruchnahme auch noch das freiwillige Semesterticket absetzen oder gilt hier entweder oder?

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                        #12
                        AW: Keine Erklärungspflicht: freiwillig eingereicht vs. aufgefordert bei Nachzahlung?

                        Entweder oder.
                        Mfg

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