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steuerliche Erfassung

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    steuerliche Erfassung

    Hi,

    ich habe in den Jahren 2013-2014 ein Gewerbe angemeldet gehabt nach Kleinunternehmerregelung gem. § 19 USt. Habe Rechnungen geschrieben ohne USt. auszuweisen. Habe in beiden Jahren in der Summe nicht mehr als 6600 € damit an Einkommen gehabt durch diverse gastronomische Aushilfsjobs eben. Meine Frage: Ich muss doch noch (sofern nicht geschehen) den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben bzw ausfüllen. Dementsprechend gehe ich in Elster den Pfad: Privater Bereich -> Formulare -> Fragebogen zur steuerlichen Erfassung -> Einzelunternehmen ->Steuernummer manuell eingeben (siehe Bild). Warum hab ich als Eingabeoption im Eingabefeld "Land" nur "Bayern" zur Disposition (obwohl geschrieben steht: Bitte Land auswählen). Komme aus einem anderen Bundesland. Was mache ich falsch bzw bin ich den richtigen Pfad gegangen?

    Danke für Ihre Antwort und Grüße
    Blasi

    #2
    AW: steuerliche Erfassung

    Dieser Erfassungsbogen wird bisher nur für Bayern bereitgestellt. Für Hessen erfolgt die Bereitstellung im EOP am 24. März 2015.

    Ob und wann andere Bundesländer folgen, weiß ich nicht. Föderalismus ist eben auch Kleinstaaterei!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: steuerliche Erfassung

      Weil zur Zeit nur Bayern das schon anbietet und Du daher nur aus einem Bundesland auswählen kannst. Ob und wann andere Bundesländer nachziehen, weiß ich nicht. Umgekehrt bedeutet dass, dass alle Nicht-Bayern ääh ich meine Personen ohne steuerliche Zuständigkeit in Bavaria noch mit Papiervordrucken und UPS oder so arbeiten müssen.

      Ein Link zu Hessischen Vordrucken hierzu siehe hier: http://www.finanzamt-nidda.de/irj/FA...2222222222.htm

      Die müssten auch in anderen Bundesländern verwendbar sein. Wenn Du ganz sicher gehen willst, gehe auch die Internetseite Deines Heimatfinanzamts und schaue, ob der Vordruck da zu finden ist.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: steuerliche Erfassung

        Hey,

        vielen Dank an euch. Superhilfreiche Antworten!

        Grüße
        Blasi

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