Hallo zusammen,
ich bin 25 und möchte nun das erste Mal eine Einkommenssteuererklärung abgeben, befasse mit derzeit mit Elster, super!
Ich habe meine Erklärung für das Jahr 2014 fertig und würde eine Rückzahlung erwarten.
Meine Problem, bzw meine Frage ist folgende:
Von November 2013 - mitte Januar 2014 habe ich ALG 1 erhalten.
Für die Erklärung 2014 kein Problem, ich habe ausdrucke vom Arbeitsamt die mir das erhaltene Geld aufzeigt, aber leider fehlen mir aufgrund von Schlampigkeit die Unterlagen für 2013 abwärts. Das Finanzamt erlaubt es jaerstabgebern bis 2011 "nachzureichen"
Könnte es sein das sie von mir auch für die weiteren vergangenen Jahre eine Erklärung fordern? Auf meinem Lohnsteuerbescheid steht schließlich ein U
ich bin 25 und möchte nun das erste Mal eine Einkommenssteuererklärung abgeben, befasse mit derzeit mit Elster, super!
Ich habe meine Erklärung für das Jahr 2014 fertig und würde eine Rückzahlung erwarten.
Meine Problem, bzw meine Frage ist folgende:
Von November 2013 - mitte Januar 2014 habe ich ALG 1 erhalten.
Für die Erklärung 2014 kein Problem, ich habe ausdrucke vom Arbeitsamt die mir das erhaltene Geld aufzeigt, aber leider fehlen mir aufgrund von Schlampigkeit die Unterlagen für 2013 abwärts. Das Finanzamt erlaubt es jaerstabgebern bis 2011 "nachzureichen"
Könnte es sein das sie von mir auch für die weiteren vergangenen Jahre eine Erklärung fordern? Auf meinem Lohnsteuerbescheid steht schließlich ein U
Kommentar