Hallo,
ich habe eine Frage zu RSU's. In diesem Jahr habe ich nach Ablauf der Sperrfrist 291 Aktien meiner Firma zugeteilt bekommen. Da dieses in den USA gelaufen ist, habe ich dort auch entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen die Steuern entrichtet. Hierfür habe ich 101 Aktien verkaufen müssen und hatte somit Netto noch 190 Aktien.
Nun meine Frage: Muss ich dieses in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo muss ich den Brutto Betrag (Wert der 291 Aktien) eintragen, wo die Steuern (Wert der 101 Aktien) und wo den Nettobetrag (Wert aus 190 Aktien)?
Wenn ich nach dem Erhalt der Aktien 01.01.2014 (z.B. Wert pro Aktie 10€) diese mit Gewinn durch Wertsteigerung am Ende des Jahres (jetzt 20 € je Aktie) verkaufen würde, wie müsste dieser Gewinn versteuert werden? Wo muss dieses in der Steuererklärung eingetragen werden?
Wenn ich die Aktien nun mehrere Jahre in meinem Depot halte ohne sie zu verkaufen und diese nach Jahren mit Gewinn veräußere, wie läuft das dann?
ich habe eine Frage zu RSU's. In diesem Jahr habe ich nach Ablauf der Sperrfrist 291 Aktien meiner Firma zugeteilt bekommen. Da dieses in den USA gelaufen ist, habe ich dort auch entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen die Steuern entrichtet. Hierfür habe ich 101 Aktien verkaufen müssen und hatte somit Netto noch 190 Aktien.
Nun meine Frage: Muss ich dieses in der Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo muss ich den Brutto Betrag (Wert der 291 Aktien) eintragen, wo die Steuern (Wert der 101 Aktien) und wo den Nettobetrag (Wert aus 190 Aktien)?
Wenn ich nach dem Erhalt der Aktien 01.01.2014 (z.B. Wert pro Aktie 10€) diese mit Gewinn durch Wertsteigerung am Ende des Jahres (jetzt 20 € je Aktie) verkaufen würde, wie müsste dieser Gewinn versteuert werden? Wo muss dieses in der Steuererklärung eingetragen werden?
Wenn ich die Aktien nun mehrere Jahre in meinem Depot halte ohne sie zu verkaufen und diese nach Jahren mit Gewinn veräußere, wie läuft das dann?
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