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Entfernungspauschale

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    Entfernungspauschale

    Guten Tag,

    ich hätte eine einfache Frage:
    Meine Frau ist als freiberufliche Dozentin (Musiklehrerin) in einer Musikschule tätig. Sie fährt 1xWoche zur Schule und erteilt dort Unterricht. Die Entfernung zwischen unserer Wohnung und der Schule beträgt 9 km. Kann meine Frau also die Hin- und Rückfahrten zur Schule als Enferungspauschale im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen (also, 9x2= 18 km pro Arbeitstag ) oder nur die 9 km (also, nur 9 km. pro Arbeitstag)?

    Vorab vielen Dank!

    #2
    AW: Entfernungspauschale

    In diesem Forum geht es um das Projekt ELSTER, damit hat die Frage nichts zu tun. Steuerberatung darf in Deutschland nur von den dafür zugelassenen Berufen und Institutionen geleistet werden.

    Zu klären ist, ob es sich um eine erste Tätigkeitsstätte handelt. Dazu gibt das Internet jede Menge Auskünfte, man muss eben etwas recherchieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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