Guten Tag,
ich hätte eine einfache Frage:
Meine Frau ist als freiberufliche Dozentin (Musiklehrerin) in einer Musikschule tätig. Sie fährt 1xWoche zur Schule und erteilt dort Unterricht. Die Entfernung zwischen unserer Wohnung und der Schule beträgt 9 km. Kann meine Frau also die Hin- und Rückfahrten zur Schule als Enferungspauschale im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen (also, 9x2= 18 km pro Arbeitstag ) oder nur die 9 km (also, nur 9 km. pro Arbeitstag)?
Vorab vielen Dank!
ich hätte eine einfache Frage:
Meine Frau ist als freiberufliche Dozentin (Musiklehrerin) in einer Musikschule tätig. Sie fährt 1xWoche zur Schule und erteilt dort Unterricht. Die Entfernung zwischen unserer Wohnung und der Schule beträgt 9 km. Kann meine Frau also die Hin- und Rückfahrten zur Schule als Enferungspauschale im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen (also, 9x2= 18 km pro Arbeitstag ) oder nur die 9 km (also, nur 9 km. pro Arbeitstag)?
Vorab vielen Dank!
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