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Bonus in Elternzeit

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    Bonus in Elternzeit

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich heiße Sandra und habe eine Frage.
    Bin seit August 2014 in Elternzeit und habe nun für das Geschäftsjahr 2014 den einmaligen Bonus bekommen.
    Dafür habe ich für Februar eine separate Lohnabrechnung bekommen. Im Normalfall wird ja der Bonus und das Gehalt addiert und dann versteuert.
    Nun aber war ja nur der Bonus zu versteuern und das mit 47%. Der halbe Bonus weg an Steuern!!!!!!!

    Wenn ich nun eine Lohnsteuererklärung mache, kann man das evtl. etwas zurück holen?


    Lieben Dank schon mal

    Sandra

    #2
    AW: Bonus in Elternzeit

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

    Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung werden deshalb zunächst die steuerpflichtigen Einkünfte eines kompletten Jahres betrachtet. In die Betrachtung werden auch steuerfreie Entgeltersatzleistungen einbezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie z. B. Elterngeld.

    Diese Jahresbetrachtung kann dazu führen, dass einbehaltene Lohnsteuer ganz oder teilweise zurück erstattet wird. Bei Elternzeit ist das sogar ziemlich wahrscheinlich.

    Werden Elterngeld und Arbeitslohn nebeneinander bezogen, besteht in der Regel ohnehin die Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

    Mit ELSTER hat die gestellte Frage aber nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Bonus in Elternzeit

      Danke für die Antwort und Sorry bin neu hier.

      War nur etwas überrascht das fast 50% des Bonus von Steuern aufgefressen werden.
      Hatte vorher im Lohnrechner mal den Betrag eingegeben und da kam über 220€ mehr raus. Das hat mich nur gewundert, das es unterschiedlich versteuert wird wie im Lohnrechner angegeben und warum das so ist.

      Kommentar


        #4
        AW: Bonus in Elternzeit

        Die Lohnsteuer ist nur ein vorläufiger Einbehalt von Einkommensteuer und wie da speziell bei einmaligen Bonuszahlungen verfahren wird, das ist nicht immer so einfach nachvollziehbar.

        Die einbehaltene Steuer ist jedenfalls nicht auf Dauer weg, im Moment liegt das Geld aber beim Finanzamt.

        Wenn -bezogen auf das gesamte Jahr- zu viel Lohnsteuer einbehalten wird bzw. wurde, kriegt man die Steuer ja über die Einkommensteuererklärung wieder zurück. Es dauert eben ein Jahr oder auch länger, wenn der Bonus jetzt im Jahr 2015 versteuert wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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