Hallo zusammen,
ich habe das Forum bereits nach dem Thema Duales Studium durchsucht, doch bisher keinen wirklich zu mir passenden Fall gefunden.
Die einen studieren nach der Ausbildung, die anderen erhalten keine Vergütung etc.
Ich würde nun gerne meine erste, freiwillige Steuererklärung abgeben.
Zu meinem Fall:
Am 01.09.2011 habe ich eine Ausbildung mit gleichzeitigem Studium begonnen. Letzteres ist auch vertraglich so festgehalten. Hierbei handelt es sich um ein Verbund-Studium, nicht um die kooperative Variante. Ich bin also 5 Tage die Woche arbeitstätig und besuche 2x pro Monat die Fachhochschule in 100km Entfernung. Für die Fahrt zur Fachhochschule steht mir aber bei ca. 15 von 20 Terminen im Jahr ein Firmenwagen zur Verfügung. Die Studiengebühren übernimmt ebenso die Firma, die restlichen Kosten zahle ich selbst.
Bis Juni 2014 habe ich dementsprechend Ausbildungsvergütung bezogen (im 3. Lehrjahr 974 Euro Brutto, zuvor unter 900 Euro Brutto). Anschließend wurde ich als Facharbeiter übernommen und beziehe seit Juli 2014 Facharbeiterlohn.
Nun habe ich gelesen, dass diese Art des Studiums vollständig als erste Aubsildung zählt. Fällt dies damit unter Werbungskosten? Sowohl die Fachliteratur, die ich dafür beziehe als auch die eigenständigen Fahrten von 5x100km =500km (pro Strecke (nur Hinfahrt)) pro Jahr?
Ich plane die Steuererklärung mit dem Programm WiSo Steuer:mac 2015 zu erstellen.
Muss ich, um rückwirkend die Steuererklärung abzugeben, nun für jedes Jahr eine erstellen oder kann ich unter z.b. Werbungskosten meinen Ausbildungszeitraum auf Seit 01.09.2011 setzen und anschließend die Fahrten aufzählen?
ich habe das Forum bereits nach dem Thema Duales Studium durchsucht, doch bisher keinen wirklich zu mir passenden Fall gefunden.
Die einen studieren nach der Ausbildung, die anderen erhalten keine Vergütung etc.
Ich würde nun gerne meine erste, freiwillige Steuererklärung abgeben.
Zu meinem Fall:
Am 01.09.2011 habe ich eine Ausbildung mit gleichzeitigem Studium begonnen. Letzteres ist auch vertraglich so festgehalten. Hierbei handelt es sich um ein Verbund-Studium, nicht um die kooperative Variante. Ich bin also 5 Tage die Woche arbeitstätig und besuche 2x pro Monat die Fachhochschule in 100km Entfernung. Für die Fahrt zur Fachhochschule steht mir aber bei ca. 15 von 20 Terminen im Jahr ein Firmenwagen zur Verfügung. Die Studiengebühren übernimmt ebenso die Firma, die restlichen Kosten zahle ich selbst.
Bis Juni 2014 habe ich dementsprechend Ausbildungsvergütung bezogen (im 3. Lehrjahr 974 Euro Brutto, zuvor unter 900 Euro Brutto). Anschließend wurde ich als Facharbeiter übernommen und beziehe seit Juli 2014 Facharbeiterlohn.
Nun habe ich gelesen, dass diese Art des Studiums vollständig als erste Aubsildung zählt. Fällt dies damit unter Werbungskosten? Sowohl die Fachliteratur, die ich dafür beziehe als auch die eigenständigen Fahrten von 5x100km =500km (pro Strecke (nur Hinfahrt)) pro Jahr?
Ich plane die Steuererklärung mit dem Programm WiSo Steuer:mac 2015 zu erstellen.
Muss ich, um rückwirkend die Steuererklärung abzugeben, nun für jedes Jahr eine erstellen oder kann ich unter z.b. Werbungskosten meinen Ausbildungszeitraum auf Seit 01.09.2011 setzen und anschließend die Fahrten aufzählen?
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