Hallo zusammen,
ich möchte meine Steuererklärung fürs letzte Jahr machen und habe einen Punkt, wo ich unsicher bin.
Ich habe im Oktober eine freiberufliche Tätigkeit als Künstlerin angemeldet, habe hauptberuflich studiert.
Im November hat sich ein Job als studentische Mitarbeiterin ergeben, dort habe ich gegen Rechnungsstellung gearbeitet.
Hatte auch mit dem Finanzamt Rücksprache gehalten und mir wurde gesagt das läuft dann beides (Künstlerische Tätigkeit und studentische Mitarbeit) unter der gleichen Steuernummer.
Nun ist für die freiberufliche Tätigkeit ja eine Einnahmen-Überschuss Tabelle zu erstellen.
Muss ich dort die Einnahmen und Ausgaben jeweils getrennt auflisten (Künstlerische Tätigkeit und studentische Mitarbeit) und getrennt versteuern oder geht beides quasi in einen Topf?
Und lassen sich die Semestergebühren an der Uni von den Einnahmen aus der Tätigkeit als studentische Mitarbeiterin absetzen?
Danke und liebe Grüße,
Anni
ich möchte meine Steuererklärung fürs letzte Jahr machen und habe einen Punkt, wo ich unsicher bin.
Ich habe im Oktober eine freiberufliche Tätigkeit als Künstlerin angemeldet, habe hauptberuflich studiert.
Im November hat sich ein Job als studentische Mitarbeiterin ergeben, dort habe ich gegen Rechnungsstellung gearbeitet.
Hatte auch mit dem Finanzamt Rücksprache gehalten und mir wurde gesagt das läuft dann beides (Künstlerische Tätigkeit und studentische Mitarbeit) unter der gleichen Steuernummer.
Nun ist für die freiberufliche Tätigkeit ja eine Einnahmen-Überschuss Tabelle zu erstellen.
Muss ich dort die Einnahmen und Ausgaben jeweils getrennt auflisten (Künstlerische Tätigkeit und studentische Mitarbeit) und getrennt versteuern oder geht beides quasi in einen Topf?
Und lassen sich die Semestergebühren an der Uni von den Einnahmen aus der Tätigkeit als studentische Mitarbeiterin absetzen?
Danke und liebe Grüße,
Anni
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