Ust-Frei für Postsendungen???

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Zitat von Lische77 Beitrag anzeigen
    ist ja irgendwo unfär
    Nein, wie wolltest Du das denn auseinanderfieseln? Deine Miete ist vielleicht steuerfrei. Du müsstest dann aufzeichnen wie lange Du Deine Ware gelagert hast und wieviel Raum sie eingenommen hat, um den steuerfreien Anteil rauszurechnen. Dann liest Du Fachliteratur. Wieviel davon ist zum ermäßigten Steuersatz in die jeweilige Ware eingeflossen?

    Warum soll jemand der 17+3 Euro für seine Ware verlangt weniger versteuern müssen als jemand der für 19 Euro versandkostenfrei liefert?

    Das hat schon alles seinen Sinn.

    Der Kassenzettel im Supermarkt - unvorstellbar, wenn da genau aufgeführt werden müsste, wie sich die Betriebskosten des Markts aufteilen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Zitat von Lische77 Beitrag anzeigen
    desweiteren suche ich jeden tag nach infos im web....
    nichts für Ungut, etwas mehr Recherche vor einem Entschluss zum Unternehmertum ist schon vonnöten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lische77
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    super, danke für den hilfreichen tipp/link. da geht ein doch mal ne leuchte auf. also alles versteuern.....ist ja irgendwo unfär, wie soll man da noch verdienen.....

    nur zur info: ich hab bei mehreren steuerberatern um beratung gebeten und bis heute kein rückruf erhalten. desweiteren suche ich jeden tag nach infos im web und frage alle bekannte und freunde nach rat, aber alle machen nur ein auf dick selbstständig, betiteln sich als geschäftsmann, fahren ein fettes auto.......haben aber alle von nix ne ahnung.......das läßt tief blicken

    Einen Kommentar schreiben:


  • Basteltyp
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    ~~zählt porto von der post etwa nicht als umsatzsteuerfreier umsatz? ich bin verunsichert mit dem ganzen fachchienesisch der steuer

    Hallo,
    wenn man selbst etwas suchen würde, findet man z.B. so etwas:
    Mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sparen Gewerbetreibende, Gründer und oder Freiberufler bei der Buchhaltung viel Geld!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Zitat von Lische77 Beitrag anzeigen
    zählt porto von der post etwa nicht als umsatzsteuerfreier umsatz? ich bin verunsichert mit dem ganzen fachchienesisch der steuer§
    Und aus diesem Grund solltest du dir einen Steuerberater suchen !!!

    Und da DU NICHT die Deutsche Post BIST, gilt der von dir zitierte Gesetzestext für dich NICHT.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 24.03.2015, 20:38.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lische77
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    zählt porto von der post etwa nicht als umsatzsteuerfreier umsatz? ich bin verunsichert mit dem ganzen fachchienesisch der steuer§

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Du hast doch laut deinem Beispiel gar keine umsatzsteuerfreie Umsätze? !?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lische77
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Wieviel bezahlt jetzt der Kunde, um Deine Leistung zu erhalten? Muss er die Lieferung auch bezahlen?

    Vielleicht hast Du ja Personal, das stellt Dir auch keine Umsatzsteuer in Rechnung, da wäre es doch eine gute Idee, einen möglichst großen Anteil des Verkaufspreises als Arbeitslohn in Rechnung zu stellen.
    Schaut euch bitte meine beispiel rechnung ganz oben an!!!!!

    ich verkaufe mein artikel für 6,00€ + 2,50 Warenversand. Ich bekomme also vom kunden 8,50€

    Tatsächliche versandkosten für den warenversand beträgt 1,90€ (Postgebühr also Ust frei)
    obendrauf rechne ich nochmal 0,60 Cent für verpackung und kleinen extragewinn fürs verpacken (das unterliegt der Ust pflicht)

    Kann ich die rechnung wie oben abgebildet so schreiben???

    wenn ja, wie und wo schreibe ich die umsatzsteuerfreien umsätze (porto/postgebühren) in die ust voranmeldung und nächstes jahr in der steuererklärung/EÜR???

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Wieviel bezahlt jetzt der Kunde, um Deine Leistung zu erhalten? Muss er die Lieferung auch bezahlen?

    Vielleicht hast Du ja Personal, das stellt Dir auch keine Umsatzsteuer in Rechnung, da wäre es doch eine gute Idee, einen möglichst großen Anteil des Verkaufspreises als Arbeitslohn in Rechnung zu stellen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • stiller
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Zitat von Lische77 Beitrag anzeigen
    Danke euch für die Antworten. Bin jetzt einbissel unsicher.....könnt Ihr euch etwas klarer ausdrücken? hab es leider nicht so mit fachchienesisch, §....usw.

    möchte hier nochmal auf mein anliegen ganz oben hindeuten. kann man das so in der rechnung schreiben oder muss ich aus den 2,50 € die 19% Ust ausweisen ???
    Hallo,
    ich glaube nicht, dass sich hier jemand traut, fachchinesisch in steuerdeutsch zu übersetzen. Ich kenne einen Satz, der Dir auch nicht helfen wird:
    Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung (leider nicht immer).

    Ein echter Steuerberater kennt sich aus.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lische77
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Danke euch für die Antworten. Bin jetzt einbissel unsicher.....könnt Ihr euch etwas klarer ausdrücken? hab es leider nicht so mit fachchienesisch, §....usw.

    möchte hier nochmal auf mein anliegen ganz oben hindeuten. kann man das so in der rechnung schreiben oder muss ich aus den 2,50 € die 19% Ust ausweisen ???

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
    Wenn man sich jetzt fragt, ob man a) flächendeckend im gesamten Bundesgebiet Post-Universaldienstleistungen anbietet oder b) einen Onlineshop betreibt, kann man die Frage auch selbst beantworten.
    Stimmt. Zum einen. Ich würde aber vorher schon sagen, dass die Leistung nicht im Versand der Ware besteht, sondern der Versand einfach nur eine Nebenleistung ist, um die Ware an den Mann zu bringen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • InsideFA
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Nach dem Umsatzsteuergesetz sind steuerfrei "Universaldienstleistungen nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern gegenüber dieser Behörde verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen nach Satz 1 anzubieten."
    Wenn man sich jetzt fragt, ob man a) flächendeckend im gesamten Bundesgebiet Post-Universaldienstleistungen anbietet oder b) einen Onlineshop betreibt, kann man die Frage auch selbst beantworten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Tja, Liesche, ein Softwareforum ist jedenfalls nicht für Deine Fragen geeignet. Bevor Du Dich total verstolperst zitiere ich aber noch aus § 10 Umsatzsteuergesetz:

    Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    und ein steuerberater sagt mir wohl kaum wie man mit steuern umgeht, schließlich ist das sein job und will geld verdienen
    Damit ein Steuerberater sein Geld auch verdienen kann, ist Steuerberatung nicht jedermann erlaubt. Er wird dir gegen Bezahlung natürlich sagen, wie man mit Steuern umgeht.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...