Guten Morgen zusammen,
ich bin dualer Student und etwas verwirrt bzgl. der neuen Reisekostenregelung.
Mein Fall:
Weg zur Uni: 2 km (einfach)
Weg zur Arbeit: 22 km (einfach)
Nach der neuen Regelung ist es ja so dass auch eine Bildungseinrichtung 1. Tätigkeitsstätte sein kann. Allerdings nicht wenn
nach § 9 Abs. 4 S. 8 EStG: Der Besuch der Bildungseinrichtung nicht Gegenstand des Dienstverhältnisses sind oder das Studium ohne arbeitsvertragliche Verpflichtung absolviert wird.
Ich habe jedoch eine arbeitsvertragliche Verpflichtung. Daher würde ich davon ausgehen dass meine Arbeit weiterhin die 1. Tätigkeitstätte ist?? Wo trage ich dann den Weg zur Uni ein?
Vielen Dank für euer Antwort
ich bin dualer Student und etwas verwirrt bzgl. der neuen Reisekostenregelung.
Mein Fall:
Weg zur Uni: 2 km (einfach)
Weg zur Arbeit: 22 km (einfach)
Nach der neuen Regelung ist es ja so dass auch eine Bildungseinrichtung 1. Tätigkeitsstätte sein kann. Allerdings nicht wenn
nach § 9 Abs. 4 S. 8 EStG: Der Besuch der Bildungseinrichtung nicht Gegenstand des Dienstverhältnisses sind oder das Studium ohne arbeitsvertragliche Verpflichtung absolviert wird.
Ich habe jedoch eine arbeitsvertragliche Verpflichtung. Daher würde ich davon ausgehen dass meine Arbeit weiterhin die 1. Tätigkeitstätte ist?? Wo trage ich dann den Weg zur Uni ein?
Vielen Dank für euer Antwort
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