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Fahrtkosten zur FH und Arbeit (duales Studium)

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    Fahrtkosten zur FH und Arbeit (duales Studium)

    Guten Morgen zusammen,

    ich bin dualer Student und etwas verwirrt bzgl. der neuen Reisekostenregelung.
    Mein Fall:
    Weg zur Uni: 2 km (einfach)
    Weg zur Arbeit: 22 km (einfach)
    Nach der neuen Regelung ist es ja so dass auch eine Bildungseinrichtung 1. Tätigkeitsstätte sein kann. Allerdings nicht wenn
    nach § 9 Abs. 4 S. 8 EStG: Der Besuch der Bildungseinrichtung nicht Gegenstand des Dienstverhältnisses sind oder das Studium ohne arbeitsvertragliche Verpflichtung absolviert wird.

    Ich habe jedoch eine arbeitsvertragliche Verpflichtung. Daher würde ich davon ausgehen dass meine Arbeit weiterhin die 1. Tätigkeitstätte ist?? Wo trage ich dann den Weg zur Uni ein?

    Vielen Dank für euer Antwort

    #2
    AW: Fahrtkosten zur FH und Arbeit (duales Studium)

    Bei den Reisekosten.
    Mfg

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      #3
      AW: Fahrtkosten zur FH und Arbeit (duales Studium)

      Vielen Dank für die Antwort!

      Wenn auch ein klein wenig Off-topic: Dort wo ich 20% der Kosten geltend machen kann, z.B. bei Telefonkosten: Trage ich auch nur 20% der Kosten ein oder rechnet das Finanzamt die 20% selbst aus?

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        #4
        AW: Fahrtkosten zur FH und Arbeit (duales Studium)

        Also Telefonkosten können natürlich in voller Höhe angesetzt werden. Warum sollten die auch gekürzt werden.

        Es kommt nur sehr häufig vor, dass so ein Telefonanschluss auch privat verwendet wird. Da wirst Du schon richtige Angaben machen müssen.

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkosten zur FH und Arbeit (duales Studium)

          Du trägst nur den beruflichen Anteil ein. Also die 20%.
          Mfg

          Kommentar

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