Guten Tag,
ich bin als Kleinunternehmer im Webdesign tätig, setze bislang Ausgaben pauschal ab (als Künstler 25%, Höchstbetrag ca. 600 Euro).
Ich habe einen PC mit Komponenten gekauft im November 2014, Gesamtpreis ca. 3000 Euro. Keine größeren sonstigen Anschaffungen.
Wenn ich jetzt monatsgenau abschreibe, komme ich für 2014 ja nur auf 84 Euro. Für nächstes Jahr (2015) komme ich dann auf 1000 Euro.
Meine Frage:
Kann ich für 2014 nochmal pauschal abschreiben und 2015 den 2014 gekauften PC monatsgenau abschreiben?
Oder muss ich den PC, weil ja schon im Nov 2014 gekauft, auch sofort ab dem Kaufjahr monatsgenau abschreiben? Meine Befürchtung ist, dass, wenn ich den PC für 2014 erst nicht angebe und pauschal abschreibe, dass er dann für für 2015 nicht mehr akzeptiert wird.
MfG
D. Mükke
ich bin als Kleinunternehmer im Webdesign tätig, setze bislang Ausgaben pauschal ab (als Künstler 25%, Höchstbetrag ca. 600 Euro).
Ich habe einen PC mit Komponenten gekauft im November 2014, Gesamtpreis ca. 3000 Euro. Keine größeren sonstigen Anschaffungen.
Wenn ich jetzt monatsgenau abschreibe, komme ich für 2014 ja nur auf 84 Euro. Für nächstes Jahr (2015) komme ich dann auf 1000 Euro.
Meine Frage:
Kann ich für 2014 nochmal pauschal abschreiben und 2015 den 2014 gekauften PC monatsgenau abschreiben?
Oder muss ich den PC, weil ja schon im Nov 2014 gekauft, auch sofort ab dem Kaufjahr monatsgenau abschreiben? Meine Befürchtung ist, dass, wenn ich den PC für 2014 erst nicht angebe und pauschal abschreibe, dass er dann für für 2015 nicht mehr akzeptiert wird.
MfG
D. Mükke
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