Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Späteres Abschreiben eines PC als Kleinunternehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Späteres Abschreiben eines PC als Kleinunternehmer

    Guten Tag,

    ich bin als Kleinunternehmer im Webdesign tätig, setze bislang Ausgaben pauschal ab (als Künstler 25%, Höchstbetrag ca. 600 Euro).
    Ich habe einen PC mit Komponenten gekauft im November 2014, Gesamtpreis ca. 3000 Euro. Keine größeren sonstigen Anschaffungen.
    Wenn ich jetzt monatsgenau abschreibe, komme ich für 2014 ja nur auf 84 Euro. Für nächstes Jahr (2015) komme ich dann auf 1000 Euro.
    Meine Frage:

    Kann ich für 2014 nochmal pauschal abschreiben und 2015 den 2014 gekauften PC monatsgenau abschreiben?
    Oder muss ich den PC, weil ja schon im Nov 2014 gekauft, auch sofort ab dem Kaufjahr monatsgenau abschreiben? Meine Befürchtung ist, dass, wenn ich den PC für 2014 erst nicht angebe und pauschal abschreibe, dass er dann für für 2015 nicht mehr akzeptiert wird.

    MfG

    D. Mükke

    #2
    AW: Späteres Abschreiben eines PC als Kleinunternehmer

    1) Was hat das ganze mit ELSTER zu tun?
    2) das deutsche Steuerrecht ist kein Wunschkonzert
    3) bei Problemen mit dem Steuerrecht oder der Bilanzierung fragen Sie den Steuerberater ihres Vertrauens
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Späteres Abschreiben eines PC als Kleinunternehmer

      Das leben (insbesondere das Steuerrecht ) ist kein Wunschkonzert.

      Für 2014 kannst du die Pauschale nochmal anwenden. Die anteilige PC-Abschreibung für 2014 geht dann aber unter, weil die Pauschale höher ist.
      Für 2015 kannst du die tatsächlichen Aufwendungen bzw. die Afa geltend machen. Computer werden meist nur mit einem beruflichen Anteil von 50% akzeptiert.

      Edit : Da war wer schneller als ich

      PS: Meine Angaben sind ohne Gewähr. Steuerliche Beratung solltest du dir beim Seuerberater deines Vertrauens geben lassen.
      Zuletzt geändert von Elster-Tester; 26.03.2015, 07:24.
      Mfg

      Kommentar

      Lädt...
      X