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    erste Tätigkeitsstätte

    Hallo zusammen, Ich habe letztes Jahr zwei verschiedene Arbeitgeber gehabt. Einmal bei einem Zeitarbeitsunternehmen, dann als festangestellter Arbeitnehmer wo ich von der Zeitarbeit eingesetzt war.In beiden Arbeitsverhältnissen habe ich als LKW-Fahrer gearbeitet. Nun wollte das FA von mir wegen der Spesen eine Bescheinigung von der ersten Tätigkeitsstätte wegen der Abwesenheit über 8 Std. vom Standort. Diese habe ich von der Zeitarbeitsfirma auch eingereicht, da ich dort keine Spesen bekommen habe. Beim jetzigen Arbeitgeber bekomme ich Spesen. Nun sagt das FA beide Arbeitgeber wären die erste Tätigkeitsstätte, und ich solle vom jetzigern Arbeitgeber auch noch eine Bescheinigung über die Abwesenheit von über 8 Std. einreichen. Ist es da nicht ausreichend, das die Spesen in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind? Und wie soll ich mich da weiter verhalten, da mir das FA nämlich bei der Berechnung der Steuer nicht die Tage vom zweiten Arbeitgeber anerkennt, so dass mir bei der Rückerstattung knapp 200 € fehlen. Wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
    Winny01

    #2
    AW: erste Tätigkeitsstätte

    Wenn das FA einen Nachweis möchte, um bestimmte Dinge anzuerkennen, kann man einen solchen lieferen, oder mit dem Sachbearbeiter reden, ob er nicht drauf verzichten kann, oder auf den Bescheid mit den gestrichenen Werbungskosten warten, Einspruch einlegen, hoffen, dass die Widerspruchstelle es anders sieht, als der Sachbearbeiter, andernfalls den Klageweg beschreiten und hoffen, dass das Finanzgericht es anders sieht.

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