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Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigen
    vielen Dank für Eure Antworten.
    Ich habe noch kein Programm, da ich für 2014 meine Steuererklärung zum 1. Mal mache, und mein FA jetzt auch ein anderes ist wie in den Vorjahren.
    Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich lediglich den Verlustvortrag aus dem Bescheid 2013 einsetzen bzw. nur ankreuzen, dass es diesen gibt.

    Nochmals vielen Dank

    schöne Grüsse
    Cleopatra
    Was hat Deine Frage dann mit Elster zu tun ?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    Man kann seine Steuererklärung auch beim Steuerberater machen lassen und manchmal gibt es auch noch einen hilfsbereiten Vater oder so jemand Ähnlichen, der die Steuererklärung für die studierenden Kinder macht.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigen
    vielen Dank für Eure Antworten.
    Ich habe noch kein Programm, da ich für 2014 meine Steuererklärung zum 1. Mal mache, und mein FA jetzt auch ein anderes ist wie in den Vorjahren.
    Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich lediglich den Verlustvortrag aus dem Bescheid 2013 einsetzen bzw. nur ankreuzen, dass es diesen gibt.

    Nochmals vielen Dank

    schöne Grüsse
    Cleopatra
    ???
    Steuererklärung zum 1. Mal aber Verlustfeststellungen seit 20xx?
    Wers glaubt, ich nicht.

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  • Cleopatra_1
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    vielen Dank für Eure Antworten.
    Ich habe noch kein Programm, da ich für 2014 meine Steuererklärung zum 1. Mal mache, und mein FA jetzt auch ein anderes ist wie in den Vorjahren.
    Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich lediglich den Verlustvortrag aus dem Bescheid 2013 einsetzen bzw. nur ankreuzen, dass es diesen gibt.

    Nochmals vielen Dank

    schöne Grüsse
    Cleopatra

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    In deiner Steuererklärung 2014 musst du nichts weiter beachten
    Welche Bedeutung hat dann eigentlich das Ankreuzfeld in Zeile 92 des Hauptvordrucks?

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    In deiner Steuererklärung 2014 musst du nichts weiter beachten. Das Finanzamt verrechnet die Verluste automatisch.

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  • Ronald_Fe
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigen
    Oder hat das FA die Beträge aus den Vorjahren bereits in den letzten Bescheid 2013 übernommen,
    so daß ich nur den Verlustvortrag aus 2013 einsetzen muß?
    Cleopatra
    Hallo Cleopatra,

    hättest Du Dir die Bescheide angeschaut, hättest Du nicht fragen müssen.

    Es sind immer die Beträge aus dem jeweiligen Vorjahr enthalten. Also 2013 auch der Restbetrag aus 2012.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigen
    Liebe Forums-Mitglieder,

    für die Dauer meines Master(Zweit-)studiums habe ich für die Jahre 2010-2013 Bescheide über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten.
    Seit März 2014 übe ich eine steuerpflichtige Beschäftigung aus.
    Für die 4 Jahre habe ich 4 Bescheide mit jew. unterschiedlichen Beträgen zum verbleibenden Verlustvortrag erhalten - wie kann ich alle Beträge
    in meiner Steuererklärung 2014 geltend machen ? Oder hat das FA die Beträge aus den Vorjahren bereits in den letzten Bescheid 2013 übernommen,
    sodass ich nur den Verlustvortrag aus 2013 einsetzen muss?

    Schon mal vielen Dank für die richtige Antwort.

    Cleopatra
    Mit welchem Programm arbeitest Du?
    Bei EF findest Du das unter Vordrucke.
    Zuletzt geändert von stiller; 29.03.2015, 12:30. Grund: bei EF

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  • Cleopatra_1
    hat ein Thema erstellt Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen.

    Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    Liebe Forums-Mitglieder,

    für die Dauer meines Master(Zweit-)studiums habe ich für die Jahre 2010-2013 Bescheide über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten.
    Seit März 2014 übe ich eine steuerpflichtige Beschäftigung aus.
    Für die 4 Jahre habe ich 4 Bescheide mit jew. unterschiedlichen Beträgen zum verbleibenden Verlustvortrag erhalten - wie kann ich alle Beträge
    in meiner Steuererklärung 2014 geltend machen ? Oder hat das FA die Beträge aus den Vorjahren bereits in den letzten Bescheid 2013 übernommen,
    sodass ich nur den Verlustvortrag aus 2013 einsetzen muss?

    Schon mal vielen Dank für die richtige Antwort.

    Cleopatra
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