Zitat von Cleopatra_1
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Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
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AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
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AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
Man kann seine Steuererklärung auch beim Steuerberater machen lassen und manchmal gibt es auch noch einen hilfsbereiten Vater oder so jemand Ähnlichen, der die Steuererklärung für die studierenden Kinder macht.
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AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigenvielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe noch kein Programm, da ich für 2014 meine Steuererklärung zum 1. Mal mache, und mein FA jetzt auch ein anderes ist wie in den Vorjahren.
Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich lediglich den Verlustvortrag aus dem Bescheid 2013 einsetzen bzw. nur ankreuzen, dass es diesen gibt.
Nochmals vielen Dank
schöne Grüsse
Cleopatra
Steuererklärung zum 1. Mal aber Verlustfeststellungen seit 20xx?
Wers glaubt, ich nicht.
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AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe noch kein Programm, da ich für 2014 meine Steuererklärung zum 1. Mal mache, und mein FA jetzt auch ein anderes ist wie in den Vorjahren.
Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich lediglich den Verlustvortrag aus dem Bescheid 2013 einsetzen bzw. nur ankreuzen, dass es diesen gibt.
Nochmals vielen Dank
schöne Grüsse
Cleopatra
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AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
In deiner Steuererklärung 2014 musst du nichts weiter beachten
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AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
In deiner Steuererklärung 2014 musst du nichts weiter beachten. Das Finanzamt verrechnet die Verluste automatisch.
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AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigenOder hat das FA die Beträge aus den Vorjahren bereits in den letzten Bescheid 2013 übernommen,
so daß ich nur den Verlustvortrag aus 2013 einsetzen muß?
Cleopatra
hättest Du Dir die Bescheide angeschaut, hättest Du nicht fragen müssen.
Es sind immer die Beträge aus dem jeweiligen Vorjahr enthalten. Also 2013 auch der Restbetrag aus 2012.
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AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigenLiebe Forums-Mitglieder,
für die Dauer meines Master(Zweit-)studiums habe ich für die Jahre 2010-2013 Bescheide über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten.
Seit März 2014 übe ich eine steuerpflichtige Beschäftigung aus.
Für die 4 Jahre habe ich 4 Bescheide mit jew. unterschiedlichen Beträgen zum verbleibenden Verlustvortrag erhalten - wie kann ich alle Beträge
in meiner Steuererklärung 2014 geltend machen ? Oder hat das FA die Beträge aus den Vorjahren bereits in den letzten Bescheid 2013 übernommen,
sodass ich nur den Verlustvortrag aus 2013 einsetzen muss?
Schon mal vielen Dank für die richtige Antwort.
Cleopatra
Bei EF findest Du das unter Vordrucke.
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Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen
Liebe Forums-Mitglieder,
für die Dauer meines Master(Zweit-)studiums habe ich für die Jahre 2010-2013 Bescheide über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten.
Seit März 2014 übe ich eine steuerpflichtige Beschäftigung aus.
Für die 4 Jahre habe ich 4 Bescheide mit jew. unterschiedlichen Beträgen zum verbleibenden Verlustvortrag erhalten - wie kann ich alle Beträge
in meiner Steuererklärung 2014 geltend machen ? Oder hat das FA die Beträge aus den Vorjahren bereits in den letzten Bescheid 2013 übernommen,
sodass ich nur den Verlustvortrag aus 2013 einsetzen muss?
Schon mal vielen Dank für die richtige Antwort.
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