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AutoHaftpflicht absetzbar, wenn der Wagen auf den Vater zugelassen ist

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    AutoHaftpflicht absetzbar, wenn der Wagen auf den Vater zugelassen ist

    Hallo,

    wir machen gerade die StE 2014 für meinen Sohn. Kann die HF als Vorsorgeaufwendung in seiner StErklärung eingetragen werden? Es ist sein Auto, dass ausschließlich von ihm genutzt wird. Jedoch ist es auf mich (Vater) als Halter zugelassen. Die Beiträge zahlt er selbst. Jedoch wird der Beitrag an die Versicherung über mein Bank-Konto abgerechnet.

    VG Guzzel

    #2
    AW: AutoHaftpflicht absetzbar, wenn der Wagen auf den Vater zugelassen ist

    Bei den Sonderausgaben kommt der Abzug von Aufwendungen eines Dritten auch unter dem Gesichtspunkt der Abkürzung des Vertragswegs nicht in Betracht (>BMF vom 7.7.2008 - BStBl I S. 717).

    Sonderausgaben sind in dem VZ abziehbar, in dem sie geleistet worden sind ( § 11 Abs. 2 EStG ). Sie dürfen nur dann bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, wenn der Stpfl. tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist.

    Quelle : 10.1 ESTH
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 29.03.2015, 20:03.
    Mfg

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      #3
      AW: AutoHaftpflicht absetzbar, wenn der Wagen auf den Vater zugelassen ist

      Sonderausgaben können nur von demjenigen geltend gemacht werden, der sie im Ergebnis trägt. Manchmal ist der Nachweis leider etwas schwierig.


      http://www.steuerlinks.de/richtlinie...0/hin10.1.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: AutoHaftpflicht absetzbar, wenn der Wagen auf den Vater zugelassen ist

        Dann kann ich diese Versicherung also nur bei mir (Vater) als SA einsetzen?

        - - - Aktualisiert - - -

        Er trägt sie ja im Ergebnis. Es läuft halt nur über mich.

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          #5
          AW: AutoHaftpflicht absetzbar, wenn der Wagen auf den Vater zugelassen ist

          Nein, kannst Du nicht, bitte die Postings lesen.

          Im übrigen ist das regelmäßig ein streit um Kaisers Bart, da Du deine Höchstbeträge sicherlich schon erreicht hast. Das bedeutet, dass selbst WENN Du sie absetzen könntest, dies an Deiner Steuerhöhe -normalerweise- nichts ändert.

          Im übrigen verschiebe ich mal, mit der Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung durch einen Arbeitgeber hast das Ganze nun wirklich nichts zu tun.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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