Zitat von Charlie24
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Keine Ankündigung bisher.
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Nochmal zum Verständnis: Die meisten Kinder sind bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Bei einem kurzfristigen Ferienjob ändert sich daran nichts.
Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen unter Nr. 28 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen, welche Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Das führt ab einem bestimmten Jahreslohn (10.700,00 €), den man aber bei Ferienjobs normalerweise nicht erreicht, unter Umständen dazu, dass eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Das ist der Sinn dieses Eintrags, sonst hat der keine Bedeutung.
Was @Picard777 gemeint hat, betrifft nur Mitglieder der Privaten Krankenversicherung -PKV-. Die müssen für ihre Kinder nämlich schon eigene Beiträge zahlen, die sie dann in der Anlage Kind oder Vorsorgeaufwand auch angeben können.
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Ja gut dann machen wir das so danke nochmal
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Braucht er keine eigene machen?
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Jetzt bin ich total verwirrt.
Braucht er keine eigene machen?
Aber ich muss doch die Bescheinigungen mit abgeben und bei ihm steht das so drauf.
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bei KV/PV gibt es aber Wahlmöglichkeiten
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Du machst für Deinen Sohn eine eigenständige Einkommensteuererklärung.
Bei Unklarheiten: Frage die Tante vom Finanzamt!
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Na ja, stimmt schon, bei KV/PV gibt es aber Wahlmöglichkeiten in bestimmten Fällen. Siehe z.B. Anlage Kind und Anlage Vorsorgeaufwand jeweils Seite 2, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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Alles klar dankeschön
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Muss ich für ihn selber eine Erklärung abgeben ...
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Ok danke.
Das ist nun mal das erste mal das wir sowas da stehen haben bei unserem Sohn darum hatte ich gefragt.
Weil ich nicht genau wußte was ich damit anfangen sollte.
Ich danke euch aber trotzdem.
Muss ich für ihn selber eine Erklärung abgeben oder mit bei unseren angeben?
Da er zwei Bescheinigungen vom letzten Jahr bekommen hat und aber nur in den Ferien gearbeitet hat, weiß ich nicht genau wie ich es machen muss.
Da er auch noch zur Schule geht es war nur ein Ferienjob.
Die vom Finanzsmat sagten ich müßte es auch abgeben aber muss ich die einzelnd machen oder mit bei uns rein schreiben und wenn ja wo?
Würde mich freuen wennn ihr mir da auch evtl. helfen könntet.
Danke
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Beitrag gelöscht, Du konntest die Vorpostings nicht sehen.
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Also brauche ich die Summe nicht eintragen ?
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Ich rate jetzt mal! Du bist nicht in einer Lohnbuchhaltung beschäftigt und erstellst auch keine Lohnsteuerbescheinigungen oder?
Wenn du an deiner Einkommensteuererklärung arbeitest, dann kommt es auf das von dir verwendete Programm an.
Du kannst den Eintrag aber auch ganz weglassen, da er in der Regel nicht mit den tatsächlich entrichteten Beiträgen zur PKV identisch ist.
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siehe hier als einer von vielen Beiträgen zu diesem Thema: https://www.elster.de/anwenderforum/...ende-Betr%E4ge
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