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elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

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  • Picard777
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was @Picard777 gemeint hat, betrifft nur Mitglieder der Privaten Krankenversicherung -PKV-. Die müssen für ihre Kinder nämlich schon eigene Beiträge zahlen, die sie dann in der Anlage Kind oder Vorsorgeaufwand auch angeben können.
    Auch Mitglieder der GKV können betroffen sein, selbst wenn der Arbeitgeber des Kindes die Beiträge einbehalten hat.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Nochmal zum Verständnis: Die meisten Kinder sind bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Bei einem kurzfristigen Ferienjob ändert sich daran nichts.

    Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen unter Nr. 28 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen, welche Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Das führt ab einem bestimmten Jahreslohn (10.700,00 €), den man aber bei Ferienjobs normalerweise nicht erreicht, unter Umständen dazu, dass eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Das ist der Sinn dieses Eintrags, sonst hat der keine Bedeutung.

    Was @Picard777 gemeint hat, betrifft nur Mitglieder der Privaten Krankenversicherung -PKV-. Die müssen für ihre Kinder nämlich schon eigene Beiträge zahlen, die sie dann in der Anlage Kind oder Vorsorgeaufwand auch angeben können.

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  • charmed2101
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Ja gut dann machen wir das so danke nochmal

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Braucht er keine eigene machen?
    Hier steht doch mehrfach, dass eine eigene Erklärung abgegeben werden muss!

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  • charmed2101
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Jetzt bin ich total verwirrt.

    Braucht er keine eigene machen?

    Aber ich muss doch die Bescheinigungen mit abgeben und bei ihm steht das so drauf.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    bei KV/PV gibt es aber Wahlmöglichkeiten
    Die PKV-Beiträge, die man für seine Kinder zahlt, haben aber nichts damit zu tun, dass das Kind eine eigene Erklärung abgeben muss, um die bei dem Ferienjob einbehaltene Lohnsteuer zurück zu bekommen.

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  • stiller
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Du machst für Deinen Sohn eine eigenständige Einkommensteuererklärung.
    Bei Unklarheiten: Frage die Tante vom Finanzamt!

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  • Picard777
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Na ja, stimmt schon, bei KV/PV gibt es aber Wahlmöglichkeiten in bestimmten Fällen. Siehe z.B. Anlage Kind und Anlage Vorsorgeaufwand jeweils Seite 2, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

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  • charmed2101
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Alles klar dankeschön

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Muss ich für ihn selber eine Erklärung abgeben ...
    JA, wir haben noch keine Familienveranlagung!

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  • charmed2101
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Ok danke.

    Das ist nun mal das erste mal das wir sowas da stehen haben bei unserem Sohn darum hatte ich gefragt.
    Weil ich nicht genau wußte was ich damit anfangen sollte.

    Ich danke euch aber trotzdem.

    Muss ich für ihn selber eine Erklärung abgeben oder mit bei unseren angeben?

    Da er zwei Bescheinigungen vom letzten Jahr bekommen hat und aber nur in den Ferien gearbeitet hat, weiß ich nicht genau wie ich es machen muss.

    Da er auch noch zur Schule geht es war nur ein Ferienjob.

    Die vom Finanzsmat sagten ich müßte es auch abgeben aber muss ich die einzelnd machen oder mit bei uns rein schreiben und wenn ja wo?

    Würde mich freuen wennn ihr mir da auch evtl. helfen könntet.

    Danke

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  • Picard777
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Beitrag gelöscht, Du konntest die Vorpostings nicht sehen.

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  • charmed2101
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Also brauche ich die Summe nicht eintragen ?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Ich rate jetzt mal! Du bist nicht in einer Lohnbuchhaltung beschäftigt und erstellst auch keine Lohnsteuerbescheinigungen oder?

    Wenn du an deiner Einkommensteuererklärung arbeitest, dann kommt es auf das von dir verwendete Programm an.

    Du kannst den Eintrag aber auch ganz weglassen, da er in der Regel nicht mit den tatsächlich entrichteten Beiträgen zur PKV identisch ist.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    siehe hier als einer von vielen Beiträgen zu diesem Thema: https://www.elster.de/anwenderforum/...ende-Betr%E4ge

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