Folgende Situation:
Ich habe 2014 Kapitaleinkünfte bei mehreren Geldinstituten / Depots.
Der Freistellungsantrag ist bei einer der Banken eingereicht und wurde auch komplett dort ausgeschöpft.
Da es sich bisher bei meinen Erträgen nur um inländische Einkünfte handelte bestand keine Notwendigkeit für eine Anlage KAP,da ja alles über die Abgeltungssteuer verrechnet wird.
Jetzt habe ich allerdings auch ausländische Fondanteile bzw. Aktien, die ich ja in der Anlage KAP angeben müsste.
Frage: Langt es hier nur die Angaben für die betroffenen ausländischen Fonds/Aktien zu machen oder müssen auch ALLE anderen Erträge der inländischen Quellen angegeben werden?
Ich habe 2014 Kapitaleinkünfte bei mehreren Geldinstituten / Depots.
Der Freistellungsantrag ist bei einer der Banken eingereicht und wurde auch komplett dort ausgeschöpft.
Da es sich bisher bei meinen Erträgen nur um inländische Einkünfte handelte bestand keine Notwendigkeit für eine Anlage KAP,da ja alles über die Abgeltungssteuer verrechnet wird.
Jetzt habe ich allerdings auch ausländische Fondanteile bzw. Aktien, die ich ja in der Anlage KAP angeben müsste.
Frage: Langt es hier nur die Angaben für die betroffenen ausländischen Fonds/Aktien zu machen oder müssen auch ALLE anderen Erträge der inländischen Quellen angegeben werden?
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