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24 Stunden Dienste richtig eintragen

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    24 Stunden Dienste richtig eintragen

    Hiiiilfe...

    Mir qualmt der Kopf. Habe schon so viel gelesen und gesucht aber irgendwie finde ich nicht das richtige...

    Folgendes...

    Im letzten Jahr war ich noch im OP tätig. Dort gab es 24 Stunden Dienste (Bereitschaftsdienste) sprich Übernachtung (wenn es möglich war im Nebenhaus) und Verpflegung auf eigene Kosten.
    Ich weiß nicht wo ich das eintragen muss..

    ... Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten oder .... Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

    Ich war ja trotzdem in der Klinik bzw im Nebenhaus.

    Essen musste ich selber bezahlen...

    So habe ich das erstmal ausgefüllt....

    54
    Abwesenheit von mehr als 24 Stunden: Anzahl der Tage 25 ?????? ist das so richtig ??

    55
    Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zahlungen sind gegebenenfalls gegenzurechnen) (Euro)
    ..... müsste ich hier die 24 Euro anrechnen die mir pro Tag zustehen und das Mal 25 Tage ???


    Ich bin verzweifelt...


    Danke schonmal für die Hilfe

    #2
    AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

    Aber die Klinik war doch deine 1. Tätigkeitsstätte oder? Da hast du doch sonst auch gearbeitet.

    Hat der Arbeitgeber denn überhaupt steuerfreie Tagegelder bezahlt oder war das einfach Lohn für den Bereitschaftsdienst?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

      Hallo,

      laut deiner Schilderung ist es keine Auswärtstätigkeit.
      Folglich betrifft dich der VMA gar nicht.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

        Ja, in der Klinik habe ich sonst auch gearbeitet.
        Wir haben "normalen" Lohn bekommen bzw einen Zuschlag für Nachtarbeit.

        Wo kann ich das sonst eintragen und absetzen?

        Immerhin war ich mehr als 24 Stunden weg von meiner Wohnung.

        LG

        Kommentar


          #5
          AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

          Hallo,
          dann lies mal bitte, wann es Reisekosten sind und wann nicht, diese Zuschläge müssten vom Arbeitgeber kommen
          https://www.google.de/search?q=reise...jNCYb0PMyXgZgL
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

            Hallo Kontierung,

            Danke für den Link. Blicke trotzdem nicht ganz durch.

            Also wären das Reisekosten die ich angeben müsste? !
            Bei 25 Tagen zu je 24 Euro? !

            Wo müsste ich das dann eintragen?

            LG

            Kommentar


              #7
              AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

              Nein, du darfst gar nichts angeben, weil du eben KEINE Reisekosten hast.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

                Wie ?
                Aber irgendwo muss ich das doch absetzen können.
                Machen die von der Feuerwehr doch genauso...

                Schließlich war ich nicht zu Hause aufgrund der Arbeit und hatte noch Kosten...

                Kommentar


                  #9
                  AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

                  Liebe Svenja,
                  ansetzen und Berücksichtigung durch die Finanzverwaltung sind 2 paar Schuhe.........
                  Zum einen hat Ihre Anfrage überhaupt nichts mit der Anwendung ELSTER zu schaffen und zum 2., wenn Sie uns nicht glauben, suchen Sie einen der Hinweise aus meiner Signatur auf
                  in diesem Sinne schöne Ostertage
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                    #10
                    AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

                    Zitat von SvenjaG. Beitrag anzeigen
                    Wie ?
                    Aber irgendwo muss ich das doch absetzen können.
                    Machen die von der Feuerwehr doch genauso...

                    Schließlich war ich nicht zu Hause aufgrund der Arbeit und hatte noch Kosten...
                    Du verwechselt da etwas.

                    Das Krankenhaus ist deine erste Tätigkeitsstätte. Du warst also NICHT auswärts tätig. Auswärts tätig würde bedeuten, dass du außerhalb des Krankenhaus tätig warst. Und das warst du laut deiner Schilderung eben nicht.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

                      Ich habe doch an keiner Aussage gezweifelt!
                      Verstehe das nur nicht ganz da es wie gesagt bei der Feuerwehr auch gemacht wird...
                      Und das ich es hier falsch reingeschrieben habe wusste ich nicht.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Wir hatten ein Nebengebäude wo wir schlafen konnten und mussten -wie die Feuerwehr - auf Abruf sein. Sprich direkt in den OP wenn wir angerufen wurden

                      Kommentar


                        #12
                        AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

                        Wenn du es nicht glaubst, dann geh zum Steuerberater.
                        Mfg

                        Kommentar


                          #13
                          AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

                          Ich habe doch garnicht gesagt das ich es nicht glaube !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

                            Sei froh, dass Nachtzuschläge in Deutschland immer noch steuerfrei sind und vergiss das mit der Auswärtstätigkeit bei deinem Bereitschaftsdienst!

                            In diesem Sinne, frohe Ostern!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: 24 Stunden Dienste richtig eintragen

                              Der Feuerwehrmann der in der Wache stationiert ist bekommt auch nur dann VMA wenn er am Tag Einsätze von mehr als 8 Stunden fährt.

                              Anders sieht es aus, wenn er in der Feuerwache A zugeordnet ist (1. Tätigkeitsstätte) , aber tatsächlich zeitweise in Feuerwache B eingesetzt wird.
                              Denn dann liegt eine Auswärtstätigkeit vor, für welche er auch VMA absetzen kann.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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