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Formular Steuerberechnung 2014

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    Formular Steuerberechnung 2014

    Hallo,
    nach Fertigstellung meiner Einkommenssteuer und Plausi-Prüfung habe ich unter EXTRAS das Formular
    Steuerberechnung aufgerufen.
    Dort taucht nun entgegen der Vorjahre nicht mehr meine eigene Kirchensteuer (Ehemann) auf,
    sondern nur die meiner Ehefrau.
    So richtig??????

    #2
    AW: Formular Steuerberechnung 2014

    Prüfe mal im Hauptvordruck, ob deine Religion richtig ausgewählt ist.
    Mfg

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      #3
      AW: Formular Steuerberechnung 2014

      Zitat von toenne Beitrag anzeigen
      unter EXTRAS das Formular Steuerberechnung
      Geht's da um ElsterFormular?

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        #4
        AW: Formular Steuerberechnung 2014

        Denke schon Extras -> Steuerberechnung
        Egal mit welchem Programm, hoffentlich nicht EOP.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Formular Steuerberechnung 2014

          Prüfe mal im Hauptvordruck, ob deine Religion richtig ausgewählt ist.
          Und natürlich auch in der Anlage N, ob die Kirchensteuer dort an der richtigen Stelle eingetragen ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Formular Steuerberechnung 2014

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Und natürlich auch in der Anlage N, ob die Kirchensteuer dort an der richtigen Stelle eingetragen ist.
            Ist vielleicht ein allgemeines Problem der verwendeten Steuersoftware!
            Hat sie (die Software) gar keine Anlage N?
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Formular Steuerberechnung 2014

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Prüfe mal im Hauptvordruck, ob deine Religion richtig ausgewählt ist.
              DANKE, war ein guter Hinweis.
              Hatte, wie in den Vorjahren als Religion evangelisch-lutherisch eingetragen,
              Auswahlmaske hat aber nur evangelisch angeboten.
              Eintrag geändert und siehe da, Steuerberechung ist o.k.

              Danke nochmal und frohe Ostern!

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                #8
                AW: Formular Steuerberechnung 2014

                Hatte, wie in den Vorjahren als Religion evangelisch-lutherisch eingetragen, Auswahlmaske hat aber nur evangelisch angeboten.
                In der aktuellen Version 16.1 Revision 16483 steht Evangelisch-lutherisch jetzt in der Auswahl wieder zur Verfügung. Man sollte eigentlich immer mit der aktuellsten Version arbeiten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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