Hallo, ich habe zum 01.01.2015 ein Nebengewerbe (Kleinunternehmen) angemeldet.
2014 hatte ich bereits einige Aufwendungen (Anschaffungen, Bau einer Homepage usw...) die ich als Gründungsaufwendungen in meiner Einkommenssteuererklärung gerne geltend machen würde.
Kann ich diese bereits in der Steuererklärung 2014 angeben, obwohl das Gewerbe noch nicht angemeldet war?
Oder muss ich diese 2015 berücksichtigen?
2014 hatte ich bereits einige Aufwendungen (Anschaffungen, Bau einer Homepage usw...) die ich als Gründungsaufwendungen in meiner Einkommenssteuererklärung gerne geltend machen würde.
Kann ich diese bereits in der Steuererklärung 2014 angeben, obwohl das Gewerbe noch nicht angemeldet war?
Oder muss ich diese 2015 berücksichtigen?
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