Guten Tag zusammen,
von meinem Arbeitgeber erhalte ich monatlich ein Garagengeld, damit ich mein Firmenfahrzeug in meiner eigenen Garage abstelle.
Die Garage gehörte zu meiner selbstbewohnten Eigentumswohung. Wegen des Garagengeldes musste ich in den vergangen Jahren Einnahmen aus Vermietung- und Verpachtung versteuern. Die Eigentumgswohnung hatte ich zwar selbst bewohnt, allerdings innerhalb der 10-Jahres-Frist verkauft.
Nachdem ich die Eigentumswohnung nun verkauft habe, verlang das Finanzamt eine Versteuerung der Einkünfte aus dem Veräusserungsgeschäft.
Hierzu meine Fragen:
- Da ich die Garage ja durchgehend selbst genutzt habe und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung lediglich auf Grund des Garagengeldes versteuern musste - ist der Verkauf dennoch steuerpflichtig?
- Sofern ich versteuern muss: Steuerpflichtig ist lediglich der Erlös für die Garage und nicht für die gesamte Eigentumswohnung, oder?
- Wie ermittle ich den korrekten (anteiligen) Verkaufserlös für die Garage? Im notariellen Kaufvertrag wurde der auf die Garage entfallende Anteil nicht gesondert aufgeführt. Muss ich den Verkauferlös anteilig des in der Vergangeheit angesetzten Garagenanteils umlegen oder kann ich für die Garage eine geringere Wertsteigerung als für die Eigentumswohung annehmen?
- Darf ich vom Verkaufserlös die Instandhaltungsrücklage sowie verkauftes Inventar (im Kaufvertrag ausgewiesen) in Abzug bringen?
Im Voraus vielen Dank!
von meinem Arbeitgeber erhalte ich monatlich ein Garagengeld, damit ich mein Firmenfahrzeug in meiner eigenen Garage abstelle.
Die Garage gehörte zu meiner selbstbewohnten Eigentumswohung. Wegen des Garagengeldes musste ich in den vergangen Jahren Einnahmen aus Vermietung- und Verpachtung versteuern. Die Eigentumgswohnung hatte ich zwar selbst bewohnt, allerdings innerhalb der 10-Jahres-Frist verkauft.
Nachdem ich die Eigentumswohnung nun verkauft habe, verlang das Finanzamt eine Versteuerung der Einkünfte aus dem Veräusserungsgeschäft.
Hierzu meine Fragen:
- Da ich die Garage ja durchgehend selbst genutzt habe und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung lediglich auf Grund des Garagengeldes versteuern musste - ist der Verkauf dennoch steuerpflichtig?
- Sofern ich versteuern muss: Steuerpflichtig ist lediglich der Erlös für die Garage und nicht für die gesamte Eigentumswohnung, oder?
- Wie ermittle ich den korrekten (anteiligen) Verkaufserlös für die Garage? Im notariellen Kaufvertrag wurde der auf die Garage entfallende Anteil nicht gesondert aufgeführt. Muss ich den Verkauferlös anteilig des in der Vergangeheit angesetzten Garagenanteils umlegen oder kann ich für die Garage eine geringere Wertsteigerung als für die Eigentumswohung annehmen?
- Darf ich vom Verkaufserlös die Instandhaltungsrücklage sowie verkauftes Inventar (im Kaufvertrag ausgewiesen) in Abzug bringen?
Im Voraus vielen Dank!
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