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Berechnung der Abschreibungen für eine vermietete Einliegerwohung

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    Berechnung der Abschreibungen für eine vermietete Einliegerwohung

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir in meinem Fall helfen.

    Ich mache gerade die Einkommenssteuererklärung 2014 für meine Eltern. Diese haben ein Haus mit einer Einligerwonhung. Diese EW wird vermietet. Nun möchte ich die Abschreibung errechnen. Nach besten Wissen und GEwissen habe ich folgendes gerechnet:

    EK PReis des Hauses 189000 € in 2002

    Gesamtfläche 185 qm

    EW vermietete Fläche 62 qm.

    Ich habe eine Lineare Abschreibung mit 2% über 50 Jahre angesetzt.

    189000 x 2 % = 3780 €

    Verteilung auf die QM = 3780 / 185 x 62 = 1266 €

    Somit würde 1266 € abschreiben.

    Da die EW aber 11 Monate vermietet war würde ich die 1266 um 1/12 kürzen und somit letztendlich 1160 € ansetzen.

    Ist meine Rechnung so richtig?

    Oder muss die Abschreibung anders berechnet werden?

    Für jeden Tipp wäre ich euch dankbar.

    Gruß
    Martin

    #2
    AW: Berechnung der Abschreibungen für eine vermietete Einliegerwohung

    189.000? Ohne Grundstück?

    Die Abschreibung wird mit Elster jedenfalls nicht anders ermittelt als bei Papierformularen.

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      #3
      AW: Berechnung der Abschreibungen für eine vermietete Einliegerwohung

      Hi,

      also 189000 € ist mit Grundstück. Der Wert des Grundstücks ist leider nirgendwo festgelegt worden.

      Was meinst du denn damit genau:?

      Die Abschreibung wird mit Elster jedenfalls nicht anders ermittelt als bei Papierformularen.

      In Zeile 33 wird ja nur der entsprechende Betrag eingegeben, oder muss ich aus die Berechnung hinzufügen?

      Gruß
      Martin

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        #4
        AW: Berechnung der Abschreibungen für eine vermietete Einliegerwohung

        Er will sagen, dass eine steuerliche Beratung hier aus rechtlichen Gründen nicht stattfinden darf.

        Abgeschrieben werden nur Gebäude, nicht der Wert des Grund und Bodens an sich. Den musst du ermitteln, ggf. anhand von Bodenrichtwertkarten schätzen.

        Das FA prüft das dann.

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          #5
          AW: Berechnung der Abschreibungen für eine vermietete Einliegerwohung

          In Zeile 33 wird ja nur der entsprechende Betrag eingegeben, oder muss ich aus die Berechnung hinzufügen?
          Wenn diese Einliegerwohnung schon länger vermietet ist, müsste es für die AfA eigentlich bereits eine Bemessungsgrundlage geben. In diesem Fall kommt ein Kreuz in das Feld "wie 2013". Außerdem müsste sich die BMG in älteren Steuerunterlagen finden lassen.

          Falls die Einliegerwohnung erst 2014 erstmals vermietet wurde, erwartet das Finanzamt natürlich eine Erläuterung zur AfA-Berechnung, was ohne Berechnung etwas schwierig sein dürfte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Berechnung der Abschreibungen für eine vermietete Einliegerwohung

            Zur Berechnung des nicht abzugsfähigen Grund-und Bodenanteil :
            http://www.bundesfinanzministerium.d...kaufpreis.html
            Mfg

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              #7
              AW: Berechnung der Abschreibungen für eine vermietete Einliegerwohung

              Hallo,

              danke für die Zahlreichen Tipps.

              Also die EW war schon mal von 2002 - 2005 vermietet. Damals hat die Steuererklärung auch ein Steuerberater gemacht, da noch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben und die Einkommenssteuererklärung etwas kompliziert war.

              Ab 2006 war die EW nicht mehr vermietet sondern wieder ab Feb 2014.

              Für das Jahr 2013 und das aktuelles Jahr 2014 mache ich die Steuererklärung für meine Eltern, a Sie mit Kapitalzinsen und Aktien aber nix mehr zu tun haben und es nicht mehr so kompliziert ist. Abgesehen von der EW.

              Leider haben meine Eltern die alten Unterlagen nicht mehr, wo die Abschreibung vom Steuerberater berechnet wurde.

              Gruß
              Martin

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                #8
                AW: Berechnung der Abschreibungen für eine vermietete Einliegerwohung

                Unterlagen für 2005 sollten aber sowohl beim Steuerberater als auch beim FA noch vorhanden sein. Frag doch einfach da mal nach.

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