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Fahrtkosten Zweitwohnsitz/Arbeitsstätte

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    Fahrtkosten Zweitwohnsitz/Arbeitsstätte

    Hallo zusammen,
    evtl. könnt ihr mir hier helfen. Ich habe einen Zweitwohnsitz ca. 140km von meinem Erstwohnsitz entfernt. Ich fahre montags mit dem Zug zu diesem Zweitwohnsitz und gehe von dort dann dienstags - donnerstags aus zur Arbeit (ca. 1km). Donnerstags fahre ich dann wieder zu meinem Erstwohnsitz.

    Ich wollte das jetzt folgendermaßen als Fahrtkosten ansetzen:
    1. 1x die Woche Fahrt von 140km zur Arbeitsstätte
    2. 3x die Woche 1km Arbeitsweg von Zweitwohnsitz zur Arbeitsstätte.

    Zusätzlich setze ich 1x Heimfahrt die Woche an.

    Ist die Vorgehensweise korrekt so oder kann ich den 1km Arbeitsweg von der Zweitwohnung nicht absetzen?

    Danke schon mal

    #2
    AW: Fahrtkosten Zweitwohnsitz/Arbeitsstätte

    Hallo Troi,
    eine beratende Tätigkeit ist in diesem Forum (Hilfestellungen zur Anwendung ELSTER) nicht gestattet, nutze die obige Suchfunktion, googel nach dem Begriff Fahrkosten oder nutze den Personenkreis, der hierzu Antworten geben darf
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Fahrtkosten Zweitwohnsitz/Arbeitsstätte

      Wenn du nur 1 Fahrt hast, dann darfst du nicht einfach 2 Fahrten angeben.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten Zweitwohnsitz/Arbeitsstätte

        Ich fahre montags mit dem Zug zu diesem Zweitwohnsitz und gehe von dort dann dienstags ...
        Wenn die Bedingungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen, gehört diese Fahrt zur privaten Lebensführung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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