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    Steuerbescheid

    Hallo Leute,

    bin gerade durch Zufall auf euer Forum gestoßen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich habe heute meinen Steuerbescheid zugeschickt bekommen und erfahren, dass ich angeblich 227 Euro nachzahlen muss. Nachdem ich dort angerufen habe, wurde mir erklärt dass das Elster-Formular nicht komplett übermittelt worden ist ( Werbungskosten haben gefehlt). Ich muss dazu sagen, dass ich Beamtenanwärter bin und dementsprechend auch über die Steuerfreigrenze verdiene. Meine Frage wäre jetzt, ob es grundsätzlich möglich ist (mal abgesehen davon, dass der Bescheid neu berechnet wird), dass man auch in der Ausbildung Steuern nachzahlen muss.
    Leider war die Dame am Telefon sehr unfreundlich und hat meine Fragen nicht ausreichend beantwortet. In meine Bescheid steht folgendes in der Ersten Spalte: " Festgesetzt werden: 646€". Weiß einer, wie dieser Betrag ermittelt wurde ?

    LG

    Kevin

    #2
    AW: Steuerbescheid

    Zitat von Kevin1212 Beitrag anzeigen
    Weiß einer, wie dieser Betrag ermittelt wurde ?
    Ja, das kannst Du dann weiter unten im Bescheid nachlesen! Da siehst Du genau die Berechnung, die mit diesem Betrag endet.

    Obwohl Du Dich sehr verwirrend ausgedrückt hast, kann man ja vermuten, dass Du die Erklärung mit ElsterFormular erstellt hast. Wie sieht denn da die Berechnung aus? Weicht sie von der Berechnung des Finanzamts ab?

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      #3
      AW: Steuerbescheid

      ja, war etwas in rage

      Also, da steht auf der nächsten Seite folgendes: zu versteuern nach dem Grundtarif:12031€ und weiter rechts dann "646€".
      Ich muss ehrlich gestehen, so tief im Programm bin ich nicht. Ich hab das Elster-Formular ausgefüllt und abgeschickt und zumindest nicht entdeckt, inwiefern Elster das schon selbst berechnet. Ich hatte auch mehr die grundlegende Frage, ob es "normal" ist , dass man selbst in der Ausbildung Steuern nachzahlen muss.

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        #4
        AW: Steuerbescheid

        Wer weiß ob Du noch zusätzliche Einkünfte hattest. Oder welche die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Vielleicht hast Du fast keine Krankenversicherung bezahlt, so wie es das scheinbar in bestimmten Konstellationen gibt.

        Die Steuerberechnung durch ElsterFormular ist eigentlich eine sehr brauchbare Funktion, mit der man auch mal ausprobieren kann, was sich an der Steuer ändert, wenn sich bestimmte Werte ändern.

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          #5
          AW: Steuerbescheid

          Nein, also sonstige Einkünfte hatte ich nicht. Meine Krankenversicherungsbeiträge sind tatsächlich nicht besonders hoch ( ~550 Euro pro Jahr).

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            #6
            AW: Steuerbescheid

            Wenn die Steuererklärung mit ElsterFormular erstellt wurde, ist es doch auch im nachhinein kein Problem, die Steuerberechnung von ElsterFormular aufzurufen. Das funktioniert auch bei nicht mehr editierbaren Erklärungen.
            Damit ist ja leicht festzustellen, ob sich die Ergebnisse unterscheiden.

            Normalerweise ist eine Nachzahlung in der genannten Größenordnung unwahrscheinlich. Ich meine nicht die Festsetzung, sondern die Nachzahlung in Höhe von 227,00 €. Vielleicht hast du ja die in meiner Signatur erwähnte Anlage schlicht vergessen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Steuerbescheid

              ok, danke schonmal für die Tipps ich schau mal nach und melde mich dann nochmal )

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                #8
                AW: Steuerbescheid

                Bei 550 € Krankenversicherung kann ich mir das allerdings schon vorstellen - ohne dass ichs mal durchgerechnet hätte.

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid

                  Ja, junger Beamter, günstige Krankenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung. Beim Lohnsteuerabzug wurden hingegen 12% Vorsorgepauschale berücksichtigt, das schreit fast nach Nachzahlung. Dutzendfach im Forum durchgekaut.

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                    #10
                    AW: Steuerbescheid

                    Nur mal so als Tip.
                    Du kannst auch als junger Beamter den monatlichen Beitragssatz des Basis PKV-Tarifs absetzen / in der Steuererklärung angeben.
                    Den Betrag findest Du auf Deiner Besoldungsmitteilung, sind so in etwas 138€ mtl.

                    Du musst nur bei Deiner PKV die Einwilligung zur Datenübermittlung an das Finanzamt widerrufen.

                    Die Nachzahlung kommt, so befürchte ich, hin, das die Besoldungsstelle mit dem o. g. Beitragssatz rechnet und somit zu wenig Abgaben in Abzug gebracht hat.
                    Daran kannst Du leider auch nichts mehr ändern, nur für das nächste Jahr den obigen Tip beherzigen.

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                      #11
                      AW: Steuerbescheid

                      Zitat von Wesermeister Beitrag anzeigen
                      Nur mal so als Tip.
                      Du kannst auch als junger Beamter den monatlichen Beitragssatz des Basis PKV-Tarifs absetzen / in der Steuererklärung angeben.
                      Den Betrag findest Du auf Deiner Besoldungsmitteilung, sind so in etwas 138€ mtl.

                      Du musst nur bei Deiner PKV die Einwilligung zur Datenübermittlung an das Finanzamt widerrufen.

                      Die Nachzahlung kommt, so befürchte ich, hin, das die Besoldungsstelle mit dem o. g. Beitragssatz rechnet und somit zu wenig Abgaben in Abzug gebracht hat.
                      Daran kannst Du leider auch nichts mehr ändern, nur für das nächste Jahr den obigen Tip beherzigen.
                      Was bitte ?

                      Wesermeister bringst Basis-Tarif und BasisVERSORGUNG durcheinander. Den Basistarif hat er garantiert NICHT abgeschlossen, er meint sicher die Basisversorgung.

                      Wenn Du wie von Wesermeister vorgeschlagen die Einwilligung zur Datenübermittlung WIDERRUFST, dann SIND die Beiträge zur BasisVERSORGUNG nur noch im Rahmen von Höchstbeträgen abziehbar. Davor kann also nur gewarnt werden, die Basisversorgung ist nur voll abzugsfähig, wenn die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt wurde und bleibt.

                      Die Krankenversicherung ist verpflichtet, bis zum 28.02. des Folgejahres die Daten zu übermitteln, sofern die Einwilligung vorliegt, UND dem Kunden die Daten papiermäßig zur Verfügung zu stellen. Die Besoldungsabrechnung durchzusehen und zusammenzurechnen ist daher vollkommen unnötig und "gefährlich". Denn die Beträge in der Besoldungsabrechnung stimmen z.B. dann nicht, wenn dem Arbeitgeber die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug gar nicht vorgelegt wurde oder die KV die Beiträge angepasst hat.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Steuerbescheid

                        Korrekt mein Fehler, meinte Basisversorgung.
                        Der Widerruf kann aber in diesem Fall durchaus Sinn machen, weil der TE noch Anwärter zu sein scheint oder irre ich mich!

                        Die Beiträge zur Basisversorgung sind immer voll Berücksichtigungsfähig, hier irrst Du Dich Picard.
                        Alles andere muss nachgewiesen werden.
                        Zuletzt geändert von Wesermeister; 09.04.2015, 05:29.

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                          #13
                          AW: Steuerbescheid

                          Zitat von Wesermeister Beitrag anzeigen
                          ...Die Beiträge zur Basisversorgung sind immer voll Berücksichtigungsfähig, hier irrst Du Dich Picard.
                          Alles andere muss nachgewiesen werden.
                          Schon richtig, dass Beiträge zur Basisversorgung voll abzugsfähig sind, habe auch nichts anderes behauptet. Aber unter Basisversorgung sind Beträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 BUCHSTABE a EStG zu verstehen, zu deren Voraussetzung es nach § 10 Abs. 2 Satz 3 EStG und § 10 Abs. 2a EStG gehört, dass die Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt wurde. Wird diese nicht erteilt oder widerrufen, dann ist es KEINE Basisversorgung, sondern die Beiträge fallen dann unter § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG und unterliegen dann nach § 10 Abs. 4 Sätze 1-3 EStG den Höchstbeträgen von 1.900 € (in Ausnahmefällen 2.800 €), denn die Voraussetzungen des § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG liegen dann nicht vor.

                          Genau deswegen steht in der Anlage Vorsorgeaufwand ganz oben vor der Zeile 31 ja auch der Satz "Füllen Sie die Zeilen 31-35 und 42-45 nur aus, wenn Sie der Datenübermittlung nicht widersprochen haben." Und deswegen werden in Zeile 47 genau diese Beträge abgefragt.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Steuerbescheid

                            Die Aussage von Wesermeister ergibt keinen Sinn.
                            Der Widerruf der Datenübermittlung zieht steuerlich nie Vorteile mit sich, sondern nur Nachteile.

                            Dass es bei Beamtenanwärter und Soldaten zu bösen Überraschungen kommen kann ist bekannt.

                            Grund :
                            Beim Lohnsteuerabzug wird die Mindestvorsorgepauschale i.H.v 1900 Euro berücksichtigt.
                            Bei der Einkommensteuer werden aber nur die tatsächlich gezahlten Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
                            Und wenn diese nun unter 1.900 Euro liegen, dann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
                            Und umso größer die Differenz zwischen tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen und den 1.900 Euro ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit der Nachzahlung.
                            Mfg

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                              #15
                              AW: Steuerbescheid

                              Beim Lohnsteuerabzug wird die Mindestvorsorgepauschale i.H.v 1900 Euro berücksichtigt.
                              Ich war bisher der Meinung, die Mindestvorsorgepauschale bei nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern sei 12%, bzw. höchstens 1.900,00 € in den Steuerklassen 1 und 4 bzw. 3.000,00 € in der Steuerklasse 3.

                              Wenn jemand in der Steuerklasse 1 brutto 14.000,00 € verdient, da wären das dann doch nicht 1.900,00 €, sondern nur 1.680,00 €. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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