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Gesetz für die Definition von Erhaltungsaufwendungen

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    Gesetz für die Definition von Erhaltungsaufwendungen

    Guten Abend zusammen,
    folgender Sachverhalt: Ich habe letztes Jahr eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus geerbt, die ich seit Dezember 2014 vermiete. Da das Haus inzwischen knapp 40 Jahre alt ist, habe ich die Wohnung vorher renoviert (neue Heizungsanlage, neue Fenster, neues Bad, neuer Fußboden, neue Tapeten) und möchte diese Kosten als Erhaltungsaufwendungen in der aktuellen Steuererklärung geltend machen.

    Nun möchte ich gerne wissen, in welchem Gesetz definiert ist, wie sich die Erhaltungsaufwendungen zusammensetzen - falls es dieses gibt. Genaugenommen würde ich gerne wissen, ob auch Materialkosten zu den Erhaltungsaufwendungen zählen und in welchem Gesetz dies beschrieben ist.

    Hintergrund: Die für mich zuständige Sachbearbeiterin vom Finanzamt ist der Meinung, dass ich von den Renovierungskosten lediglich die Personalkosten und nicht auch die Materialkosten absetzen kann. Ihre Aussage würde ich gerne mit dem entsprechenden Gesetzestext inkl. Paragraphen widerlegen. Gibt es diesen und wenn ja, wer kennt ihn?

    Schon jetzt danke ich Euch für Eure Hilfe. Bin gespannt auf Eure Antworten.

    VG
    IWE

    #2
    AW: Gesetz für die Definition von Erhaltungsaufwendungen

    Welche Software verwendest Du denn? In der Eingabehilfe zu ElsterFormular wird jedenfalls einiges über Erhaltungsaufwendungen erzählt.

    Kommentar


      #3
      AW: Gesetz für die Definition von Erhaltungsaufwendungen

      Ihr scheint da aneinander vorbeizureden:

      EIGENGENUTZTE Wohnung: Kein Abzug, aber nach § 35a EStG Handwerkerleistungen, also nur Personalkosten.

      VERMIETETE Wohnung: Werbungskostenabzug aller durch die Vermietung veranlasster Aufwendungen, also natürlich auch Materialkosten.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Gesetz für die Definition von Erhaltungsaufwendungen

        Vermutlich hast du das ganze falsch in der Steuererklärung eingetragen.
        Hast du es fälschlicherweise im Hauptvordruck angegeben?
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Gesetz für die Definition von Erhaltungsaufwendungen

          Schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann weiß ich zumindest, dass ich das mit den Erhaltungsaufwendungen richtig verstanden habe (also volle Abzugfähigkeit bei vermieteten Objekten). Werde nochmal in direkten Dialog mit der Sachbearbeiterin treten und hoffe, dass ich die Situation im Dialog klären kann.

          Grundsätzlich:
          Ich verwende das Steuerprogramm von WISO. Ich habe die Erhaltungsaufwendungen in Zeile 41 der Anlage V eingetragen, diese würde ich gerne auf 5 Jahre verteilen.

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            #6
            AW: Gesetz für die Definition von Erhaltungsaufwendungen

            Wobei die Sache natürlich noch etwas komplexer sein kann. Denn bekanntlich gibt es ja auch noch das Thema der Abgrenzung des Erhaltungsaufwands von den Herstellungskosten. Wann das eine oder das andere zutrifft, damit befassen sich die Finanzgerichte seit Jahren und auch immer wieder. Gerade bei umfassenden Modernisierungen älterer Gebäude kann das schon mal unterschiedlich gesehen werden.

            http://www.iww.de/gstb/steuerrecht-a...aufwand-f64471

            https://www.smartsteuer.de/portal/le...Gebaeuden.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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