Hallo
hab mich durch Google geforstet und absolut keine Informationen zu meinem Thema gefunden , daher stelle ich hier mal meine Frage.
Mein Bekannter hat 2014, vom 1.1. – 31.12., Erwerbsminderungsrente bezogen. Ist NICHT nebenbei arbeiten gegangen. Hat ein ruhenden Arbeitsvertrag.
Von seinen AG hat er eine elektr. Lohnsteuerbescheinigung für 2014 bekommen, mit eingetragenen Bruttolohn, abzügl. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer, sowie AG und AN Anteil zur gesetzlichen RV, und AN Beiträge zur gesetzl. KV, PV und AV.
Aber mit dem Vermerk , das der Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn ist.
Was ich nun gar nicht verstehe, wieso überhaupt ein Bruttolohn entsteht, wenn man gar nicht arbeitet.
Nun stehe ich zwischen zwei Stühlen. Muss die Steuererklärung gemacht werden, weil ein Bruttoarbeitslohn mit den o.g. Abzügen entstanden ist, aber der Anspruch darauf nicht bestand und das einzige Einkommen die Erwerbsminderungsrente war , mit dessen geringen mtl. Summe man eigentlich gar keine Steuererklärung machen muss ?
hab mich durch Google geforstet und absolut keine Informationen zu meinem Thema gefunden , daher stelle ich hier mal meine Frage.
Mein Bekannter hat 2014, vom 1.1. – 31.12., Erwerbsminderungsrente bezogen. Ist NICHT nebenbei arbeiten gegangen. Hat ein ruhenden Arbeitsvertrag.
Von seinen AG hat er eine elektr. Lohnsteuerbescheinigung für 2014 bekommen, mit eingetragenen Bruttolohn, abzügl. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer, sowie AG und AN Anteil zur gesetzlichen RV, und AN Beiträge zur gesetzl. KV, PV und AV.
Aber mit dem Vermerk , das der Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn ist.
Was ich nun gar nicht verstehe, wieso überhaupt ein Bruttolohn entsteht, wenn man gar nicht arbeitet.
Nun stehe ich zwischen zwei Stühlen. Muss die Steuererklärung gemacht werden, weil ein Bruttoarbeitslohn mit den o.g. Abzügen entstanden ist, aber der Anspruch darauf nicht bestand und das einzige Einkommen die Erwerbsminderungsrente war , mit dessen geringen mtl. Summe man eigentlich gar keine Steuererklärung machen muss ?
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