Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpfelgungspauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpfelgungspauschale

    Hallo,

    die Verpfelgunspauschale bei Auswärtstätigkeiten wurden ja 2014 bei der 8h-Abwesenheit von 6 € auf 12 € erhöht.
    Mein AG zahlt nach wie vor nur 6 €. Ich habe die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung mit der vom Arbeitgeber bezahlten Verpflegungspauschale.
    Ich nenne die Summe einfach mal 600 €.

    Im Programm sah es dann so aus:

    Aufwendungen Auswärtstätigkeiten 1200 €
    Erstattungen für alle Auswärtstätigkeiten 0 €
    Zuschüsse lt. Lohnsteuerbescheinigung 600 €
    Werbungskosten insgesamt 600 €

    Im Steuerbescheid steht das hier:

    Mehraufwendungen für Verpflegung 600 €
    ab vom AG steuerfrei ersetzte Beträge -600 €
    verbleiben 0

    Kann man nicht die Differenz von den 12 € geltend machen (mein ich mal gelesen zu haben)?
    Die würd ich ja schon gerne mitnehmen, wer nicht?

    Danke schon mal für Antworten

    #2
    AW: Verpfelgungspauschale

    Zitat von Rambolt Beitrag anzeigen
    Im Programm sah es dann so aus: ... Werbungskosten insgesamt 600 €

    Im Steuerbescheid steht das hier: verbleiben 0


    Und wie hoch ist der Unterschied bei der Steuer? Was bringen Dir 600 Euro Werbungskosten, wenn der Pauschbetrag 1.000 Euro beträgt?

    Kommentar


      #3
      AW: Verpfelgungspauschale

      Entfernungspauschale sind knapp 600 € gewesen.

      Von der Berechnung her gesehen hab ich 400 € Miese. Das es nicht 1:1 berechnet wird hab ich ohnehin mit einkalkuliert aber bisher lag ich nah an der Realität.

      Kommentar


        #4
        AW: Verpfelgungspauschale

        Du hast also bei deinem Steuerprogramm, das wir nicht kennen, bei deinem Beispiel 100 Tage mit Auswärtstätigkeit von mehr als 8 Stunden angegeben? Verstehe ich das richtig?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Verpfelgungspauschale

          Genau so Charlie. Wie ich es halt jedes Jahr gemacht habe.

          Kommentar


            #6
            AW: Verpfelgungspauschale

            Hallo,
            und Deine Entfernungspauschale beträgt??

            Dein Programm ist wohl streng geheim, weil Du es trotz Nachfrage nicht beantwortest!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Verpfelgungspauschale

              Dann musst du eventuell Einspruch einlegen, falls der Fehler nicht durch ein Telefonat behoben werden kann, was man zunächst immer versuchen sollte.

              - - - Aktualisiert - - -

              ... und Deine Entfernungspauschale beträgt??
              600,00 € stehen weiter oben, insgesamt also 1.800,00 € Werbungskosten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Verpfelgungspauschale

                - 600 vom AG macht 1200

                Aber bevor wir den "Bescheid" auseinander nehmen, sollte der Einspruch die richtige Folge sein
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verpfelgungspauschale

                  @Charlie24
                  600,00 € stehen weiter oben, insgesamt also 1.800,00 € Werbungskosten.[/QUOTE]

                  Rambolt schrieb:
                  Ich nenne die Summe einfach mal 600 €.

                  Du solltest auch zwischen den Zeilen lesen!

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Nach PN mit dem TE teile ich folgendes mit:
                  Erläuterung im Bescheid:
                  Infolge Urlaub/Krankheit etc. konnten Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur für 176 Tage berücksichtigt werden.
                  Bei einer Auswärtstätigkeit werden für jeden Kalendertag die Mehraufwendungen für Verpflegung mit den geltenden Pauschbeträgen im In- und Ausland entsprechend der Dauer der Abwesenheit anerkannt.
                  Ihre Mehraufwendungen für Verpflegung wurden daher mit 996 € berücksichtigt.
                  996 anerkannt - Erstattung durch Arbeitgeber 600 = 336
                  + Entfernungspauschale 571
                  = 907 Euro Werbungskosten
                  Also wird der Pauschbetrag von 1000 Euro angesetzt.

                  L. E. Fant hat richtig vermutet!
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verpfelgungspauschale

                    Der Arbeitgeber hat 996 € erstattet.

                    Was nützt es, wenn die Verpflegungspauschale erhöht wurde und man nichts davon hat?

                    Bin ich da so auf dem Holzweg?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verpfelgungspauschale

                      Zitat von Rambolt Beitrag anzeigen
                      Der Arbeitgeber hat 996 € erstattet.

                      Was nützt es, wenn die Verpflegungspauschale erhöht wurde und man nichts davon hat?

                      Bin ich da so auf dem Holzweg?
                      Hallo,
                      es gibt AG, die gar nichts erstatten, was sollen die AN sagen?
                      Es gibt AN, die den Firmenwagen für Privatfahrten nutzen dürfen, andere nicht. Was sollen die sagen?

                      Die Welt ist ungerecht, und bleibt es wohl.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X