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Haus gekauft, renoviert, aber nicht gleich vermieten

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    Haus gekauft, renoviert, aber nicht gleich vermieten

    Guten Tag,

    wir haben 2011 ein Haus gekauft, das unser Sohn mietfrei bewohnt. Jetzt haben wir es 2014 umfangreich renoviert. Ich weiß, dass ich im Moment nichts absetzen kann. Was mache ich, wenn mein Sohn auszieht und ich das Haus dann vermieten kann. Wie gebe ich den Wert, der durch die Renovierungsmaßnahmen gestiegen ist, an?

    Reicht es, wenn ich die Rechnungen, die bei der Renovierung angefallen sind aufhebe und die Kosten dann dem Kaufpreis zuschlage, wenn ich die Afa ermitteln möchte?

    Ich danke schon recht herzlich im voraus für die Antworten.

    Sabine

    #2
    AW: Haus gekauft, renoviert, aber nicht gleich vermieten

    Die Renovierungskosten erhöhen nicht die Bemessungsgrundlage der Abschreibung und können bei einer späteren Vermietung nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Haus gekauft, renoviert, aber nicht gleich vermieten

      Vielen lieben Dank für die rasche Antwort. Und nun noch eine kurze Frage,
      sollte es eines Tages zur Vermietung kommen, setze ich dann die Afa
      vom kompletten Kaufpreis im Jahr der Vermietung an, d.h. jetzt wo ich
      noch nix vermiete, läuft die Afa auch noch nicht.

      Danke.

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        #4
        AW: Haus gekauft, renoviert, aber nicht gleich vermieten

        Doch, die Afa läuft, das Haus nutzt sich ja ab, auch wenn es derzeit für die Einkommenserzielung keine Rolle spielt.

        Afa wird vom Kaufpreis des Gebäudes berechnet, der Anteil für Grund und Boden ist also abzuziehen.

        Betragen Erhaltungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb mind. 15 % der Anschaffungskosten, können Sie als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen die Afa-BMG erhöhen.

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          #5
          AW: Haus gekauft, renoviert, aber nicht gleich vermieten

          Danke.

          Dann hebe ich die Rechnungen auf, es war fast nochmal der Kaufpreis. Sollte es zur Vermietung kommen, dann kann ich dementsprechend die Afa berechnen.

          Ich habe das jetzt wohl richtig verstanden. Oder?

          Lg

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            #6
            AW: Haus gekauft, renoviert, aber nicht gleich vermieten

            Bei sehr umfangreichen Renovierungen, die den Wohnstandart deutlich erhöhen, kommt man sehr oft zu anschaffungsnahen Herstellungskosten. Also die Rechnungen natürlich aufbewahren!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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