Hallo, ich habe folgendes Problem.
Als Außendienstmitarbeiter fahre ich mit meinem Privat-PKW zu Kundenbesuchen. Für die gefahrenen km erhalte ich von meinem Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen 30 Cent je gefahrenen km. Ebenso werden meine Übernachtungskosten ersetzt. Einen Verpflegungsmehraufwand zahlt mein AG nicht.
Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 20, "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" trägt mein Arbeitgeber nunmehr seine Erstattungen für die gefahrenen km und die Hotelkosten ein.
Meine Frage: Darf der AG diese Auslagen, und um diese handelt es sich nach meinem Verständnis, in diese Zeile 20 eintragen? Entsteht mir dadurch nicht ein Nachteil, weil meine PKW- und Hotelkostenkosten nunmehr steuerlich als Einkommen gelten? Verschafft sich der AG hier evtl. einen steuerlichen Vorteil?
Kann mir hier jemand helfen???
Als Außendienstmitarbeiter fahre ich mit meinem Privat-PKW zu Kundenbesuchen. Für die gefahrenen km erhalte ich von meinem Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen 30 Cent je gefahrenen km. Ebenso werden meine Übernachtungskosten ersetzt. Einen Verpflegungsmehraufwand zahlt mein AG nicht.
Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 20, "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" trägt mein Arbeitgeber nunmehr seine Erstattungen für die gefahrenen km und die Hotelkosten ein.
Meine Frage: Darf der AG diese Auslagen, und um diese handelt es sich nach meinem Verständnis, in diese Zeile 20 eintragen? Entsteht mir dadurch nicht ein Nachteil, weil meine PKW- und Hotelkostenkosten nunmehr steuerlich als Einkommen gelten? Verschafft sich der AG hier evtl. einen steuerlichen Vorteil?
Kann mir hier jemand helfen???
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