Hallo,
ich habe von Oktober 2013 bis März 2014 meine Masterarbeit in einem Unternehmen (großes DAX Unternehmen) geschrieben und dafür eine Aufwandsentschädigung von 800€ Brutto bekommen (insgesamt 6x800€).
Für die ersten drei Monate bis Ende 2013 habe ich einen Auszug der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit den 2400€ mit enthaltener Lohnsteuer von 0,00€ bekommen.
Für die drei Monate in 2014 habe ich das nicht bekommen und der Arbeitgeber meint, dass das ab 2014 nicht mehr nötig sei. Den Grund habe ich nicht recht verstanden, aber da mir das mehrere Leute in dem Unternehmenbestätigt haben muss ich wohl damit leben keine Bescheinigung zu bekommen.
Ich habe dann Ende 2014 angefangen regulär zu arbeiten und jetzt frage ich mich wie ich die 2400€ vom Anfang des Jahres versteuern soll.
In Anlage N kann ich die Bescheinigung meiner aktuellen Stelle angeben, aber nicht die zweite vom Anfang des Jahres, weil ich dazu ja keinen Auszug und keine eTIN usw. habe.
Einfach die 2400€ auf das Bruttogehalt rechnen? Oder muss das dann in Anlage S als Selbstständig rein?
Vielen Dank
ich habe von Oktober 2013 bis März 2014 meine Masterarbeit in einem Unternehmen (großes DAX Unternehmen) geschrieben und dafür eine Aufwandsentschädigung von 800€ Brutto bekommen (insgesamt 6x800€).
Für die ersten drei Monate bis Ende 2013 habe ich einen Auszug der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit den 2400€ mit enthaltener Lohnsteuer von 0,00€ bekommen.
Für die drei Monate in 2014 habe ich das nicht bekommen und der Arbeitgeber meint, dass das ab 2014 nicht mehr nötig sei. Den Grund habe ich nicht recht verstanden, aber da mir das mehrere Leute in dem Unternehmenbestätigt haben muss ich wohl damit leben keine Bescheinigung zu bekommen.
Ich habe dann Ende 2014 angefangen regulär zu arbeiten und jetzt frage ich mich wie ich die 2400€ vom Anfang des Jahres versteuern soll.
In Anlage N kann ich die Bescheinigung meiner aktuellen Stelle angeben, aber nicht die zweite vom Anfang des Jahres, weil ich dazu ja keinen Auszug und keine eTIN usw. habe.
Einfach die 2400€ auf das Bruttogehalt rechnen? Oder muss das dann in Anlage S als Selbstständig rein?
Vielen Dank
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