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Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

    Hallo zusammen,

    ich habe mir ein neues Bad bauen lassen, es sind alle Posten aufgeführt, nur die Arbeitslöhne sind nicht explizit ausgewiesen. Kann ich diese Rechnung trotzdem ansetzten? Evtl. 20% der Rechnung oder sowas?

    Oder muss ich die Firma um eine neue Rechnung bitten?

    Danke für die Aufklärung.

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

    Hallo,

    Die Firma ist verpflichtet, die Lohnsumme auszuweisen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

      Oder muss ich die Firma um eine neue Rechnung bitten?
      Die Frage hat zwar nichts mit den ELSTER-Projekten zu tun, aber ohne Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil wird da nichts zu machen sein.

      http://www.bundesfinanzministerium.d...agraf-35a.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Die Firma ist verpflichtet, die Lohnsumme auszuweisen

        Gruß FIGUL
        Das wusste ich bisher nicht, die Firma stellt eine Rechnung aus - auch nur eine Gesamtsumme. Da habe ich wieder was dazu gelernt!
        Gibt es zur Verpflichtung auch eine Fundstelle - falls ich meine Firma verklagen möchte?
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Die Firma ist verpflichtet, die Lohnsumme auszuweisen

          Gruß FIGUL
          Hi, gibt es dazu einen Gesetzestext?

          Danke schon mal für die Hilfe.

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            #6
            AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

            Der Ausweis der Lohnanteile sollte bereits bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, sonst läuft man da unter Umständen ewig hinterher.

            Es besteht nach meiner Kenntnis nämlich keine gesetzliche Pflicht zur Aufschlüsselung der Arbeitskosten, wenn die Rechnung auch so prüfbar ist.

            Wenn also beispielsweise ein Angebot für Malerarbeiten nach Quadratmetern abgegeben wurde und nach Aufmaß abgerechnet wird, erfüllt der Maler seine zivilrechtlichen Verpflichtungen bei der Rechnungslegung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Der Ausweis der Lohnanteile sollte bereits bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, sonst läuft man da unter Umständen ewig hinterher.

              Es besteht nach meiner Kenntnis nämlich keine gesetzliche Pflicht zur Aufschlüsselung der Arbeitskosten, wenn die Rechnung auch so prüfbar ist.

              Wenn also beispielsweise ein Angebot für Malerarbeiten nach Quadratmetern abgegeben wurde und nach Aufmaß abgerechnet wird, erfüllt der Maler seine zivilrechtlichen Verpflichtungen bei der Rechnungslegung.
              @FIGUL:
              Woraus ergibt sich die Verpflichtung?

              @Charlie24 - so kenne ich es auch - Verhandlungsbasis.
              Gruss (S)stiller
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                #8
                AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

                Hallo,

                es geht auch mal ohne Gesetzestext. Der gesunde Menschenverstand tut es auch.
                Wie kann ich den Arbeitslohn geltend machen, ohne dass er ausgewiesen wird? Pi x Daumen?
                hierzu auch wenn schon älter.

                http://www.berlin.de/special/finanze...etzen-for.html

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

                  In dem Artikel steht aber auch nur, welche Angaben die Rechnung enthalten muss, damit die Lohnkosten steuerlich anerkannt werden.

                  Es geht aber darum, was man machen kann, wenn der Handwerker nicht so abrechnet. Selbst schätzen geht wohl nicht. Der Handwerker hingegen darf schon prozentual aufteilen.

                  So lese ich zumindest das Anwendungsschreiben (Randnummer 40):

                  Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung gesondert ermittelt werden können.
                  Auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages in Arbeitskosten und Materialkosten durch den Rechnungsaussteller ist zulässig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Die Firma ist verpflichtet, die Lohnsumme auszuweisen

                    Gruß FIGUL
                    Fazit: Die Firma ist nicht verpflichtet, und wenn sie die Kosten nicht aufteilt, kann sie dazu nicht gezwungen werden!
                    Lese ich nun richtig?
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen - Fragen zur Handwerker Rechnung

                      Theoretisch könnte man ja so eine Verpflichtung vielleicht mal durchprozessieren, quasi unter dem Aspekt einer vertraglichen Nebenpflicht.

                      Speziell bei Bauleistungen hat aber die Abrechnung nach Mengen und Stückzahlen eine lange Tradition, sog. Regierechnungen sind da nur bei kleineren Reparaturen üblich. Insoweit ist es wahrscheinlich gar nicht so einfach, auf Anhieb Recht zu bekommen, wenn sich ein Handwerker stur stellt.

                      Da aber meine Handwerker brav ihre Lohnanteile ausweisen, - schließlich wollen sie ja auch zukünftig noch Aufträge von mir haben -, werde ich sicher nicht in diese Situation kommen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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