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Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen ohne Bescheinigung angeben

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    Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen ohne Bescheinigung angeben

    Hallo,

    als Mieter einer Wohnung würde ich gerne über die ESt-Erklärung die Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen. Mein Vermieter reagiert jedoch nicht auf meine schriftlichen und telefonischen Anfragen, verweigert quasi die Bescheinigung dieser Aufwendungen. Mir steht lediglich die Nebenkostenabrechnung vom Abrechnungszeitraum 01. Jan. 2013 bis 31. Dez. 2013 mit den relevanten Posten:

    - Aufzug Wartung + Notruf
    - Garagentor Wartung
    - HM-Kosten
    - Treppenhausreinigung
    - Bürgersteigreinigung

    zur Verfügung. Die Frage ist, kann ich die dort aufgeführten Aufwendungen als Schätzung für das Steuerjahr 2014 angeben bzw. wie ist die gewünschte Vorgehensweise im Sachverhalt?

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen ohne Bescheinigung angeben

    Dann hast Du Pech. Du musst das mit deinem Vermieter verhackstücken. Google mal nach BMF 35a EStG. Dort sind dann die Rz. 27, 28, 47 und 48 interessant.

    Das Problem ist, dass aus den Dir vorliegenden Unterlagen Niemand herauslesen kann, ob der Vermieter tatsächlich eine Rechnung vorliegen hat UND das er UNbar gezahlt hat.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen ohne Bescheinigung angeben

      So ist zumindest die eindeutige Rechtslage.

      In der Praxis gibt es jedoch jeden Tag viele Fälle, in denen die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres genügt und anerkannt wird.

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