Hallo,
als Mieter einer Wohnung würde ich gerne über die ESt-Erklärung die Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen. Mein Vermieter reagiert jedoch nicht auf meine schriftlichen und telefonischen Anfragen, verweigert quasi die Bescheinigung dieser Aufwendungen. Mir steht lediglich die Nebenkostenabrechnung vom Abrechnungszeitraum 01. Jan. 2013 bis 31. Dez. 2013 mit den relevanten Posten:
- Aufzug Wartung + Notruf
- Garagentor Wartung
- HM-Kosten
- Treppenhausreinigung
- Bürgersteigreinigung
zur Verfügung. Die Frage ist, kann ich die dort aufgeführten Aufwendungen als Schätzung für das Steuerjahr 2014 angeben bzw. wie ist die gewünschte Vorgehensweise im Sachverhalt?
als Mieter einer Wohnung würde ich gerne über die ESt-Erklärung die Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen. Mein Vermieter reagiert jedoch nicht auf meine schriftlichen und telefonischen Anfragen, verweigert quasi die Bescheinigung dieser Aufwendungen. Mir steht lediglich die Nebenkostenabrechnung vom Abrechnungszeitraum 01. Jan. 2013 bis 31. Dez. 2013 mit den relevanten Posten:
- Aufzug Wartung + Notruf
- Garagentor Wartung
- HM-Kosten
- Treppenhausreinigung
- Bürgersteigreinigung
zur Verfügung. Die Frage ist, kann ich die dort aufgeführten Aufwendungen als Schätzung für das Steuerjahr 2014 angeben bzw. wie ist die gewünschte Vorgehensweise im Sachverhalt?
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