Hallo
Seit 2015 gelten die Pauschalen für Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstelle nur für maximal 3 Monate. In meinem Falle war die Auswärtstätigkeit deutlich länger. Dazu habe ich folende Fragen:
Gebe ich dann dennoch die volle Anzahl der Tage für die Auswärtstätigkeit an, und es werden automatisch nur 3 Monate berücksichtigt?
Wie werden dann die verbleibenden Tage (die über die 3 Monate hinaus gehen) erfasst? Bekommt man dafür dann die einfache Pendlerpauschale (und keine Verpflegungspauschale) ? Wie ist dies im Formular einzutragen?
Danke und Gruß,
Timmi
Seit 2015 gelten die Pauschalen für Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstelle nur für maximal 3 Monate. In meinem Falle war die Auswärtstätigkeit deutlich länger. Dazu habe ich folende Fragen:
Gebe ich dann dennoch die volle Anzahl der Tage für die Auswärtstätigkeit an, und es werden automatisch nur 3 Monate berücksichtigt?
Wie werden dann die verbleibenden Tage (die über die 3 Monate hinaus gehen) erfasst? Bekommt man dafür dann die einfache Pendlerpauschale (und keine Verpflegungspauschale) ? Wie ist dies im Formular einzutragen?
Danke und Gruß,
Timmi
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