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Hauptberuf und Aushilfsjob-wie angeben?

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    Hauptberuf und Aushilfsjob-wie angeben?

    Hallo Leute,
    ich habe bei meiner Steuererklärung ein kleines Problem. Ich habe einen festen Job seit mehreren Jahren, in Teilzeit. Seit Anfang letzten Jahres habe ich mir für nebenbei auch noch einen Aushilfsjob auf 450,-€ Basis gesucht. Jetzt weiß ich nicht, ob ich diesen Aushilfsjob auch in der Steuererklärung angeben muss, und wenn ja wo. Ich habe pro Monat nie mehr als 445,-€ verdient, eher weniger. Mein Arbeitgeber aus dem Minijob hat für mich auch Beiträge in die Kranken- und Rentenversicherung eingezahlt.

    #2
    AW: Hauptberuf und Aushilfsjob-wie angeben?

    wenn es ein pauschal versteuerter Minijob war (und nicht etwa Steuerklasse VI) muss er nicht in die Steuererklärung.

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      #3
      AW: Hauptberuf und Aushilfsjob-wie angeben?

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      wenn es ein pauschal versteuerter Minijob war (und nicht etwa Steuerklasse VI) muss er nicht in die Steuererklärung.

      ja, hinter KRANKENVERSICHERUNG steht eine 6 und Pauschalbeitrag für geringfügige Beschäftigte
      und hinter RENTENVERSICHERUNG steht eine 5 und Pauschalbeitrag für geringfügige Beschäftigte

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        #4
        AW: Hauptberuf und Aushilfsjob-wie angeben?

        ich sprach von pauschaler Steuer und nicht von Sozialversicherung.

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          #5
          AW: Hauptberuf und Aushilfsjob-wie angeben?

          Hallo,

          also wenn pauschale Beträge für KV und RV abgeführt wurden ist der Job auch pauschal besteuert und gehört nicht in die Steuererklärung.

          Tschüß

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            #6
            AW: Hauptberuf und Aushilfsjob-wie angeben?

            Hallo Holzgoe,
            mitnichten, SV und Steuern können auseinanderfallen, auch hier kann es eine Versteuerung nach ELStAm oder auch eine Abwälzung der Pauschsteuer auf den AN geben.................
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #7
              AW: Hauptberuf und Aushilfsjob-wie angeben?

              Hallo Kontierung,

              ok. Wieder was dazugelernt, ich kannte bis jetzt nur ganz oder gar nicht pauschal aus eigenen Erfahrungen.

              Tschüß

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