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Nachzahlung

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    Nachzahlung

    Hallo,
    ich habe neben meinem Beruf noch zusätzlich ein Kleingewerbe (Kleinunternehmerregelung mit Umsatzsteuerbefreiung) mit dem ich ca. 2500€ Gewinn erzielt habe.
    Nun wurde ich vom Finanzamt schriftlich benachrichtigt noch die Anlage G und Gewinnermittlung und Umsatzsteuererklärung (von der ich ja eigentlich befreit sein soll) einzureichen. Die Einkommensteuererklärung und die EÜR hatte ich bereits abgegeben. Wenn ich das nun in der Software bei meiner Einkommensteuer noch eingebe, kommt auf einmal bei der Berechnung eine Nachzahlung von diesen 2500€ raus. Ist das denn dann korrekt?
    Für was habe ich denn dann ein Gewerbe, wenn ich das dann komplett wieder abgeben muss. Ohne diese Anlage G usw. hatte ich noch eine Erstattung von ca. 250€.
    Die 2500€ Nachzahlung sind genau der Betrag aus dem Gewinn meines Gewerbes.
    Ich bitte um Hilfe und sachliche Antworten.
    Vielen Dank


    Liebe Grüsse

    #2
    AW: Nachzahlung

    Wenn ich das nun in der Software bei meiner Einkommensteuer noch eingebe, kommt auf einmal bei der Berechnung eine Nachzahlung von diesen 2500€ raus. Ist das denn dann korrekt?
    Da es keine Steuersätze von 100% gibt, kann das eigentlich nicht stimmen. Es stellt sich deshalb die Frage: Mit welcher Software machst du die Erklärung und wo gibst du was ein?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung

      Ich mach die Berechnung mir Wiso Steuersparbuch 2015.
      Ich habe nun lediglich die Anlage G ausgefüllt was nötig war und die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus der EÜR importiert in diese Anlage G.
      Schon kam diese Nachzahlung dabei raus.

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        #4
        AW: Nachzahlung

        Hallo simsel,
        ein Eintrag reicht völlig, kontrolliere mal die Anlage G bzw. die vorläufige Steuerberechnung in WISO
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

        Kommentar


          #5
          AW: Nachzahlung

          Wie meinen sie das, ein Eintrag reicht aus?

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            #6
            AW: Nachzahlung

            Wenn Du die EÜR in die Einkommensteuer importierst, dann musst Du ja nicht den Gewinn zusätzlich noch eingeben. So ist es jedenfalls in der SteuerSparErklärung. Du hast ja den Gewinn dann doppelt eingegeben.

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              #7
              AW: Nachzahlung

              Ich habe doch lediglich die EÜR in die Anlage G importiert mehr nicht.

              Kommentar


                #8
                AW: Nachzahlung

                Also, dann müssen wir's rückwärts aufrollen. Um wieviel erhöht sich laut Steuerberechnung der Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn die Anlage G vorhanden ist?

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                  #9
                  AW: Nachzahlung

                  Genau um den Betrag des Gewinnes vom Kleingewerbe.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nachzahlung

                    Jetzt hast Du was verwechselt, oder?

                    Hatte sich bisher angehört als hätte sich die Steuer um diesen Betrag erhöht.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachzahlung

                      Na die Summe der Einkünfte ist um diesen Betrag höher geworden und aber dann auch auf einmal eine Nachzahlung genau um diesen Betrag errechnet worden. Ich möchte nun wissen warum auf einmal eine Nachzahlung rauskommt. Vorher haber ich noch was rausbekommen.

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                        #12
                        AW: Nachzahlung

                        Das ist ja eigentlich undenkbar. Es ist also der Gesamtbetrag der Einkünfte um 2.500 € höher als bisher, gleichzeitig hat sich die festgesetzte Steuer und damit auch die Nachzahlung um genau den gleichen Betrag erhöht. Ist das wirklich so?

                        Was hat sich beim Steuersatz geändert?

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                          #13
                          AW: Nachzahlung

                          Steuersatz vorher 14,5296%
                          Danach 17,8075%

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Denke aber mal die Leute vom Finanzamt werden das bestimmt dann richtig berechnen. Hoffe ich mal.

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Weil normaler weise müsste ich gar nix nachzahlen.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Nachzahlung

                            Wenn der Steuersatz bei 17% liegt und die SUMME DER EINKÜNFTE laut Steuerberechnung um 2500 Euro steigen, dann kann die Steuernachzahlung doch nicht um 2500 Euro steigen.
                            Sondern um maximal 17% aus 2500 Euro.

                            Hast du vielleicht die Umsätze statt den Gewinn in die Anlage G geschrieben?

                            Vergleiche doch mal die beiden Steuerberechnungen. Insbesondere die Besteuerungsgrundlagen.

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Und zwar Zahl für Zahl.
                            Mfg

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