Vorab Info:
Wir haben letztes Jahr im September geheiratet(jetzt 4/4), vorher beide 1/1, ich bin letztes Jahr aus der Kirche ausgetreten, wirksam ab Sept(09)2014, meine frau ist noch in der Kirche.
Elster Formular berechnet irgendwie Falsch...
Oder ich bin zu doof...
Bei Zusammenveranlagung:
Festgesetzt werden | 10.236,00 | 741,54 | 562,98 | |
| Abzug vom Lohn | | | | |
| des Ehemanns | -5.574,00 | -283,93 | -306,50 | |
| Abzug vom Lohn | | | | |
| der Ehefrau | -3.316,00 | -298,33 | -176,56 | |
| verbleibende Beträge | 1.346,00 | 159,28 | 79,92 | 1.585,20
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 36.336 . . . . . 27.176
ab
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Entfernungspauschale für 167 Tage
Wege mit PKW
137 Tage x 28 km x 0,30 EUR 1.150,80
30 Tage x 38 km x 0,30 EUR 342,00
zusammen . . . . . . 1.493
Entfernungspauschale . . . . . . . 1.493
insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.493
Entfernungspauschale (Ehefrau) für 218 Tage
Wege mit PKW (Ehefrau)
152 Tage x 9 km x 0,30 EUR 410,40
66 Tage x 10 km x 0,30 EUR 198,00
zusammen . . . . . . . 609
Entfernungspauschale . . . . . . . 609
insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -609
Beiträge zu Berufsverbänden . . . . . . . . . . . -307 . . . . . . -203
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -300 . . . . . . -290
Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . . . . . . -2.435
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -16 . . . . . . -36
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.785 . . . . . 26.038
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.785 . . . . . 26.038 . . . . . 57.823
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 31.785 . . . . . 26.038 . . . . . 57.823
Sonderausgaben
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Kalenderjahr 2014 geleistete
Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG . . . . . 60
im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . . 60 . . . . . 60
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 583
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . 583
Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -643
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57.180
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 57.180 . . . . . . . . . . . . . . 10.236
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
Berechnung der Kirchensteuer
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.118
davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
für die Monate Januar bis August . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307,08
auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.118
davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
für die Monate Januar bis August . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307,08
auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.246
davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
für die Monate September bis Dezember . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127,38
Berechnung des Solidaritätszuschlags
€
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562,98
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 10.236,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 57.180 €) beträgt 17,90 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 57.823 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 643 € gemindert
Bei Einzelveranlagung:
Ich:
Festgesetzt werden | 4.359,00 | 261,54 | 239,74 | |
| Abzug vom Lohn | -5.574,00 | -283,93 | -306,50 | |
| verbleibende Beträge | -1.215,00 | -22,39 | -66,76 | -1.304,15
Meine Frau(War bis April2014 noch Azubi):
Festgesetzt werden | 4.256,00 | 383,04 | 234,08 | |
| Abzug vom Lohn | -3.316,00 | -298,33 | -176,56 | |
| verbleibende Beträge | 940,00 | 84,71 | 57,52 | 1.082,23 |
sehr Seltsam... hat jemnad eine Erklärung?Einen Ansatz zur Lösung?
Oder bin ich zu doof?
Wir haben letztes Jahr im September geheiratet(jetzt 4/4), vorher beide 1/1, ich bin letztes Jahr aus der Kirche ausgetreten, wirksam ab Sept(09)2014, meine frau ist noch in der Kirche.
Elster Formular berechnet irgendwie Falsch...
Oder ich bin zu doof...
Bei Zusammenveranlagung:
Festgesetzt werden | 10.236,00 | 741,54 | 562,98 | |
| Abzug vom Lohn | | | | |
| des Ehemanns | -5.574,00 | -283,93 | -306,50 | |
| Abzug vom Lohn | | | | |
| der Ehefrau | -3.316,00 | -298,33 | -176,56 | |
| verbleibende Beträge | 1.346,00 | 159,28 | 79,92 | 1.585,20
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 36.336 . . . . . 27.176
ab
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Entfernungspauschale für 167 Tage
Wege mit PKW
137 Tage x 28 km x 0,30 EUR 1.150,80
30 Tage x 38 km x 0,30 EUR 342,00
zusammen . . . . . . 1.493
Entfernungspauschale . . . . . . . 1.493
insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.493
Entfernungspauschale (Ehefrau) für 218 Tage
Wege mit PKW (Ehefrau)
152 Tage x 9 km x 0,30 EUR 410,40
66 Tage x 10 km x 0,30 EUR 198,00
zusammen . . . . . . . 609
Entfernungspauschale . . . . . . . 609
insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -609
Beiträge zu Berufsverbänden . . . . . . . . . . . -307 . . . . . . -203
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -300 . . . . . . -290
Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . . . . . . -2.435
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -16 . . . . . . -36
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.785 . . . . . 26.038
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.785 . . . . . 26.038 . . . . . 57.823
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 31.785 . . . . . 26.038 . . . . . 57.823
Sonderausgaben
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Kalenderjahr 2014 geleistete
Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG . . . . . 60
im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . . 60 . . . . . 60
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 583
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . 583
Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -643
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57.180
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 57.180 . . . . . . . . . . . . . . 10.236
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
Berechnung der Kirchensteuer
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.118
davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
für die Monate Januar bis August . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307,08
auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.118
davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
für die Monate Januar bis August . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307,08
auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.246
davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
für die Monate September bis Dezember . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127,38
Berechnung des Solidaritätszuschlags
€
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562,98
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 10.236,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 57.180 €) beträgt 17,90 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 57.823 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 643 € gemindert
Bei Einzelveranlagung:
Ich:
Festgesetzt werden | 4.359,00 | 261,54 | 239,74 | |
| Abzug vom Lohn | -5.574,00 | -283,93 | -306,50 | |
| verbleibende Beträge | -1.215,00 | -22,39 | -66,76 | -1.304,15
Meine Frau(War bis April2014 noch Azubi):
Festgesetzt werden | 4.256,00 | 383,04 | 234,08 | |
| Abzug vom Lohn | -3.316,00 | -298,33 | -176,56 | |
| verbleibende Beträge | 940,00 | 84,71 | 57,52 | 1.082,23 |
sehr Seltsam... hat jemnad eine Erklärung?Einen Ansatz zur Lösung?
Oder bin ich zu doof?
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