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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Guten Abend , ich bin heute zum ersten Mal hier im Forum und ich hoffe, jemand kann mir Hilfestellung geben?
    Also ,mein Sohn hat zum 31.10.2014 sein 1. Staat***amen an der Uni abgeschlossen. Er studiert Lehramt. Im Anschluß daran muß er noch ein Referendariat absolvieren. Das Referendariat sollte am 1.Mai diesen Jahres beginnen. Leider hat er keinen Platz bekommen und muß noch bis November warten.

    Mein Problem ist: Zeile 23 Anlage Kind ( Kind hat Erststudium abgeschlossen ja oder nein) : ich weiß nicht, ob das 1. Staat***amen beim Lehramt als Erststudium gilt oder nicht, oder erst, wenn das Referendariat abgeschlossen ist.
    Ich hätte jetzt ja angekreuzt und unter Zeile 15 ( Kind befand sich in Hochschulausbildung, Berufsausbildung usw.) beim Zeitraum 01.01.2014 bis 31.10 2014 angegeben. Ist das so korrekt oder nicht ?

    Weiterhin bin ich mir nicht sicher , was ich unter den Berücksichtigunggründen Zeile 17 bis 21 eintragen soll. Ich hätte jetzt Zeile 17 genommen ( Kind konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen). Mein Sohn konnte ja nicht mit seinem Refendariat beginnen, da nicht sofort ein Referendariatsplatz vorhanden war und er auch keinen bekommen hat. Als Zeitraum würde ich dazu angeben vom 01.11.2014 bis zum 31.12.2014 ,da sich ja die Anlage Kind auf den Zeitraum von 2014 bezieht. Wäre das so korrekt ?

    Wie gesagt ich bin da ein wenig verwirrt und ich hoffe Ihr könnt mich bei meinem Problem ein wenig unterstützen.
    Zuletzt geändert von günther 1; 27.04.2015, 20:55.

    #2
    AW: Anlage Kind

    Das Erststudium ist mit dem 1. Staat***amen beendet, das Referendariat gehört nicht mehr dazu.

    Das Referendariat (Vorbereitungsdienst) gehört jedoch statusrechtlich noch zur Berufsausbildung. Insoweit sind die geplanten Einträge schon ok.

    Arbeitslos hat er sich ja nicht gemeldet? Und er war 2014 auch noch keine 25 Jahre alt?


    Zensur pur: Staatsprüfung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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      #3
      AW: Anlage Kind

      Hallo,

      zur Ergänzung

      https://www.smartsteuer.de/portal/le...#D063035000026

      Abschnitt 3.3.4.1.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Anlage Kind

        In Zeile 23 gehört trotzdem nein angekreuzt!

        Denn da wird nicht nur nach dem Erststudium, sondern auch nach der erstmaligen Berufsausbildung gefragt. Und die ist ja erst mit der 2. Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdiensts abgeschlossen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Anlage Kind

          Vielen Dank für Eure Antworten, mein Sohn ist dieses Jahr im März 25 geworden. Ob ich in Zeile 23 jetzt ja oder nein ankreuze ist mir immer noch nicht so richtig klar. Vielleicht ist das aber gar nicht so wichtig, da mein Sohn keiner Erwerbstätigkeit nachgeht wie in Zeile 24 abgefragt wird. Viel wichtiger sind für mich die Zeiträume und der Berücksichtigungsgrund in Zeile 17 den ich angeben möchte. Mein Sohn war auch nicht arbeitslos gemeldet.

          Also ich würde jetzt folgende Eintragungen machen:
          Zeile 15 :01.01.2014 bis 31.10.2014
          Zeile 17: 01.11.2014 bis 31 .12.2014
          Zeile 23: ja
          Zeile 24: nein

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            #6
            AW: Anlage Kind

            Ich würde das bis auf Zeile 23 ebenso machen.

            Dass das Erststudium neben der erstmaligen Berufsausbildung in § 32 Abs. 2 EStG ausdrücklich genannt wird, hängt meines Erachtens damit zusammen, dass seit einigen Jahren die früher bestehende Einkommensanrechnung bei volljährigen Kindern weggefallen ist und vermieden werden sollte, dass für Kinder ein Kinderfreibetrag gewährt wird, die z. B. ein berufsbegleitendes Masterstudium absolvieren und bereits ausreichend eigenes Geld verdienen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Anlage Kind

              Vielen Dank für die Antworten. Eine Verständnisfrage habe ich aber noch. Es geht nochmal um die Zeile 23 in der Anlage Kind 2014. Mein Sohn hat ja am 31.10.2014 sein Studium an der Hochschule beendet.

              Bezieht sich die Frage in Zeile 23 ( Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen ) nur auf das aktuelle Veranlagungsjahr 2014 oder auf eine mögliche Ausbildung oder Studium ,welche mein Sohn schon vor den jetzt in 2014 abgeschlossenen Studium absolviert haben könnte. Dies ist zwar nicht der Fall, ich hätte aber gern die Frage in Zeile 23 richtig verstanden und frage deshalb lieber noch mal nach.



              Liebe Grüße Günther

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                #8
                AW: Anlage Kind

                Hallo,

                die Frage bezieht sich auch auf vorhergegangene Zeiträume

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage Kind

                  OK, also dann müßte ja bei mir in Bezug auf Zeile 23 der Anlage Kind konkret nur der Veranlagungszeitraum von 2014 betrachtet werden , da mein Sohn ja im laufenden Jahr ( 31.10.2014 ) sein Studium beendet hat und vorher nichts anderes als dieses Studium gemacht hat.
                  Ist das so richtig?
                  Ich hoffe ich habe es jetzt gerafft, es war halt 2014 ein bischen anders , weil er mitten im Jahr fertig geworden ist. Die vorherigen Jahre waren da einfacher , weil ich dort einen vollen Jahreszeitraum hatte bei der Zeitraumangabe.

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                    #10
                    AW: Anlage Kind

                    Hallo,

                    hast du nicht die Threads #3, dazu den Link und #4 gelesen?
                    Anscheinend nicht.
                    In Zeile 23 -nein- ankreuzen und fertig

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Anlage Kind

                      Sicherlich habe ich die gelesen, aber danach habe ich gar nicht in meinem Beitrag Nr. 9 gefragt. Ob ich in Zeile 23 ja oder nein ankreuze bleibt doch mir überlassen. Ich wollte in den vorgenannten Beitrag nur wissen, ob für meine geschilderten Gegebenheiten der Veranlagungszeitraum 2014 richtig ist.

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