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Progressionsvorbehalt

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    Progressionsvorbehalt

    Hallo,

    habe für meine Tochter Elster fertig gemacht und er rechnet große Nachzahlung aus.
    Hat im Jahr 2014 Kurzarbeit gemacht, 319,-- € Kurzarbeiter Geld bekommen und jetzt rechnet der aus Progressionsvorbehalt 17,96 % nach Grundtarif 5.099,00 .

    Kann das denn richtig sein, verdient gerade mal soviel wie die Nachzahlung.

    Lg
    Heike

    #2
    AW: Progressionsvorbehalt

    Hallo,

    Kannst du detaillierte Angaben machen?
    Aus deiner Aussage :
    Kann das denn richtig sein, verdient gerade mal soviel wie die Nachzahlung. -
    werde ich nicht schlau.
    z.Bsp deine Tochter soll 1000 € nachzahlen und verdient nur 1000 €?
    Was willst du genau sagen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Progressionsvorbehalt

      Fehlt die Anlage Vorsorgeaufwand ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Progressionsvorbehalt

        Nein, das kann nicht richtig sein.

        Bei einem Steuersatz von 17,96% kann die Nachzahlung niemals so hoch sein wie die Einkünfte.
        Nach den genannten Zahlen müsste das zu versteuernde Einkommen eher bei ca. 29.000 € liegen und nicht bei 5.100 €

        An Hand der von dir gemachten Angaben kann das Problem aber auch nicht nachgestellt werden, da hierzu die notwendigen Angaben fehlen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Progressionsvorbehalt

          Also das versteuerte Einkommen liegt bei liegt bei 28.398,-- und davon wird Progressionsvorbehalt versteuert 17,95 % das sind 5.099,-- €

          Festgesetzt werden 5.099,--
          Abzug Vom Lohn 3.825,--

          verbleibende Beträge : 1.274,--

          das ist eine vorläufige Berechnung von Elster

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            #6
            AW: Progressionsvorbehalt

            Hallo Heike63,

            du schreibst von Kurzarbeitergeld in 2014 in Höhe von 319 Euro -> das kann niemals der Grund für die Nachzahlung sein.
            Offensichtlich hat der Arbeitgeber wahrscheinlich zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Aber wurden vielleicht Freibeträge berücksichtigt als Werbungskosten oder so, die dann nicht zum Tragen kamen ?
            Oder hat der Arbeitgeber Vorsorgeaufwendungen beim Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt, die dann tatsächlich nicht in der Höhe angefallen sind ?

            Tschüß

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              #7
              AW: Progressionsvorbehalt

              Also das versteuerte Einkommen liegt bei liegt bei 28.398,--
              Wie hoch war denn der Bruttoarbeitslohn?

              Und ist auch wirklich die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt? Das machen bekanntlich nicht alle Programme automatisch.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Progressionsvorbehalt

                also Bruttoarbeitslohn : 29.551,60
                einbehaltene Lohnsteuer : 3.824,52
                Solidariätszuschlag 210,26
                Kirchensteuer 344,16
                Kurzarbeitergeld 319,61
                Gesetz. Rentenvers. 2.792,66
                Krankenkasse 2.423,19
                Pflegeversicherung 376,82
                Arbeitslosenversicherung 443,29

                so hier der Ausdruck von der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

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                  #9
                  AW: Progressionsvorbehalt

                  Hallo,

                  wie schon Charlie24 vermutete, fehlt da Anlage Vorsorgeaufwand Diese Anlage ninzufügen.
                  In Zeile 11 Anlage Vorsorgeaufwand -ja- ankreuzen.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Progressionsvorbehalt

                    Super vielen DANK!! War richtig Vorsorgeaufwand...

                    noch eine kurze Frage, macht eine Weiterbildung und ist 15 Tage zur Schule gefahren a' 33 Kilometer ein Weg, wo kommt das hin?? Werbungskosten? Welche Zeile

                    Lg heike

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                      #11
                      AW: Progressionsvorbehalt

                      Es gibt (zumindest) in ElsterFormular in der Anlage N einen eigenen Abschnitt Fortbildungskosten (Seite 2, Zeile 44).
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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