Hallo,
gehören die Beiträge der studentische Krankenversicherung in einem Zweitstudium zu den Werbungskosten oder zu den Sonderausgaben?
Ich denke zu den Werbungskosten, weil es studienbediengt ist. Er würde diese Art von Beiträge nicht bezahlen wenn ich nciht studiern würde.
Was denkt ihr?
gehören die Beiträge der studentische Krankenversicherung in einem Zweitstudium zu den Werbungskosten oder zu den Sonderausgaben?
Ich denke zu den Werbungskosten, weil es studienbediengt ist. Er würde diese Art von Beiträge nicht bezahlen wenn ich nciht studiern würde.
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