Liebes Forum,
ich bin Kleinunternehmer und hatte in den Monaten Januar bis März 2014 zusätzlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Diese waren höher als meine selbstständigen Einnahmen in diesem Zeitraum. In den Folgemonaten hatte ich ausschließlich Einkommen aus meiner freiberuflichen Tätigkeit.
Ausgehend von dieser „Zweiteilung“ meines Geschäftsjahres hätte ich zwei Fragen.
1.) Meine erste Frage ist, welche Ausgaben von 2014 als Werbungskosten (Anlage N) und welche als Betriebsausgaben (Anlage EÜR) gelten. Mache ich die Ausgaben aus den Monaten Januar bis März als Werbungskosten geltend und alles, was danach anfiel, als Betriebsausgaben? Oder wird darüber hinaus nach Art der Ausgaben unterschieden? Posten, die im zweiten Jahresabschnitt angefallen sind, umfassen etwa Reisekosten/Teilnahmegebühr für eine Fachtagung sowie Bewerbungskosten.
2.) Meine zweite Frage ist, wie hoch in meinem Fall die Betriebskostenpauschale veranschlagt werden kann. Die EstH unterscheiden ja zwischen einer „großen“ Pauschale bei hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit (bis 2.455 €) und einer „kleinen“ Pauschale (bis 614 €) bei einer nebenberuflichen. Wenn ich es recht sehe, war ich nun allerdings für drei Monate neben- und für den Rest des Jahres hauptberuflich selbstständig tätig – ist das korrekt? Wenn ja, wie hoch darf ich die Pauschale für mein Geschäftsjahr ansetzen?
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
ich bin Kleinunternehmer und hatte in den Monaten Januar bis März 2014 zusätzlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Diese waren höher als meine selbstständigen Einnahmen in diesem Zeitraum. In den Folgemonaten hatte ich ausschließlich Einkommen aus meiner freiberuflichen Tätigkeit.
Ausgehend von dieser „Zweiteilung“ meines Geschäftsjahres hätte ich zwei Fragen.
1.) Meine erste Frage ist, welche Ausgaben von 2014 als Werbungskosten (Anlage N) und welche als Betriebsausgaben (Anlage EÜR) gelten. Mache ich die Ausgaben aus den Monaten Januar bis März als Werbungskosten geltend und alles, was danach anfiel, als Betriebsausgaben? Oder wird darüber hinaus nach Art der Ausgaben unterschieden? Posten, die im zweiten Jahresabschnitt angefallen sind, umfassen etwa Reisekosten/Teilnahmegebühr für eine Fachtagung sowie Bewerbungskosten.
2.) Meine zweite Frage ist, wie hoch in meinem Fall die Betriebskostenpauschale veranschlagt werden kann. Die EstH unterscheiden ja zwischen einer „großen“ Pauschale bei hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit (bis 2.455 €) und einer „kleinen“ Pauschale (bis 614 €) bei einer nebenberuflichen. Wenn ich es recht sehe, war ich nun allerdings für drei Monate neben- und für den Rest des Jahres hauptberuflich selbstständig tätig – ist das korrekt? Wenn ja, wie hoch darf ich die Pauschale für mein Geschäftsjahr ansetzen?
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Kommentar