Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten vs. Betriebsausgaben / Betriebsausgabenpauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten vs. Betriebsausgaben / Betriebsausgabenpauschale

    Liebes Forum,

    ich bin Kleinunternehmer und hatte in den Monaten Januar bis März 2014 zusätzlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Diese waren höher als meine selbstständigen Einnahmen in diesem Zeitraum. In den Folgemonaten hatte ich ausschließlich Einkommen aus meiner freiberuflichen Tätigkeit.

    Ausgehend von dieser „Zweiteilung“ meines Geschäftsjahres hätte ich zwei Fragen.

    1.) Meine erste Frage ist, welche Ausgaben von 2014 als Werbungskosten (Anlage N) und welche als Betriebsausgaben (Anlage EÜR) gelten. Mache ich die Ausgaben aus den Monaten Januar bis März als Werbungskosten geltend und alles, was danach anfiel, als Betriebsausgaben? Oder wird darüber hinaus nach Art der Ausgaben unterschieden? Posten, die im zweiten Jahresabschnitt angefallen sind, umfassen etwa Reisekosten/Teilnahmegebühr für eine Fachtagung sowie Bewerbungskosten.

    2.) Meine zweite Frage ist, wie hoch in meinem Fall die Betriebskostenpauschale veranschlagt werden kann. Die EstH unterscheiden ja zwischen einer „großen“ Pauschale bei hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit (bis 2.455 €) und einer „kleinen“ Pauschale (bis 614 €) bei einer nebenberuflichen. Wenn ich es recht sehe, war ich nun allerdings für drei Monate neben- und für den Rest des Jahres hauptberuflich selbstständig tätig – ist das korrekt? Wenn ja, wie hoch darf ich die Pauschale für mein Geschäftsjahr ansetzen?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Werbungskosten vs. Betriebsausgaben / Betriebsausgabenpauschale

    Zu 1) Werbungskosten sind die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Angestelltenverhältnis stehen und Betriebsausgaben die Aufwendungen die im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit stehen.
    Wenn für einzelne Posten keine direkte Zuordnung erfolgen kann, dann müssen diese Posten für denen keine direkte Zuordnung möglich ist, auf beide Tätigkeiten aufgeteilt werden.

    Zu 2) Aus den bisher gemachten Angaben ist mir nicht ersichtlich, ob du überhaupt zu den Berufszweig gehörst, die in den Genuss dieser Pauschale kommen.
    Desweiteren müsstest du dich entscheiden : entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Betriebsausgaben. Beides geht nicht.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten vs. Betriebsausgaben / Betriebsausgabenpauschale

      Schon einmal vielen Dank für die Antwort!

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Wenn für einzelne Posten keine direkte Zuordnung erfolgen kann, dann müssen diese Posten für denen keine direkte Zuordnung möglich ist, auf beide Tätigkeiten aufgeteilt werden.
      Genau das war ja meine Frage...nach welchen Kriterien erfolgt die "Aufteilung"?

      Zu 2) Aus den bisher gemachten Angaben ist mir nicht ersichtlich, ob du überhaupt zu den Berufszweig gehörst, die in den Genuss dieser Pauschale kommen. Desweiteren müsstest du dich entscheiden : entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Betriebsausgaben.
      Ich denke schon, ich bin freier Journalist. Ob ich sie in Anspruch nehmen möchte, hinge eben von der Höhe ab...
      Zuletzt geändert von TaxDriver; 29.04.2015, 09:58.

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten vs. Betriebsausgaben / Betriebsausgabenpauschale

        Zur Aufteilung :
        Das solltest du mit deinem Steuerberater besprechen.
        Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

        Zum Freibetrag :
        Ob du hauptberuflich selbständig oder nichtselbständig warst ist eine gute Frage.
        Steuerberater oder Sachbearbeiter im Finanzamt fragen.
        Mfg

        Kommentar

        Lädt...
        X