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Abrechnung von Auswärtstätigkeiten (Ausland)

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    Abrechnung von Auswärtstätigkeiten (Ausland)

    HAllo, hab ne Frage zür Abrechnung von Auswärtstätigkeiten im Ausland?
    - für eine Übernachtung in der Tchechischen Republik kannn ich nach meinen Recherchen einen Pauschbetrag von 97 € ansetzen,
    - für die Abwensenheit von 24 Stunden: jeweils 24 €

    Wie sieht es mit dem An- und Abreisetag aus?
    Zeile 55: An- und Abreisetag (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) ...

    #2
    AW: Abrechnung von Auswärtstätigkeiten (Ausland)

    Warum stellst du die gleiche Frage zweimal?

    http://www.reisekostenabrechnung.com...raufwand-2014/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abrechnung von Auswärtstätigkeiten (Ausland)

      Für Übernachtungen gibt es keine Pauschbeträge, da kann man nur die tatsächlich aufgewendeten Kosten geltend machen.
      Mfg

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        #4
        AW: Abrechnung von Auswärtstätigkeiten (Ausland)

        Für Übernachtungen gibt es keine Pauschbeträge, da kann man nur die tatsächlich aufgewendeten Kosten geltend machen.
        Warum werden dann für Auslandsübernachtungen immer noch solche Tabellen veröffentlicht?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abrechnung von Auswärtstätigkeiten (Ausland)

          Weil zu der Tabelle ein BMF-Schreiben, also ein Schreiben des Bundesfinanzminsteriums, gehört, in dem ausdrücklich drinnen steht, dass die Beträge nur für die Frage der steuerfreien Erstattung durch den Arbeitgeber gelten und dass für den Werbungskostenabzug aber die Echtbeträge maßgebend sind. Siehe z.B. hier: http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=2
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Abrechnung von Auswärtstätigkeiten (Ausland)

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Warum werden dann für Auslandsübernachtungen immer noch solche Tabellen veröffentlicht?
            Vor Informationen auf (zweifelhaften) Internetseiten kann ich nur warnen. Da gibt es viele Unwahrheiten und viel Halbwissen.

            Picard hat zum Thema schon alles gesagt.
            Mfg

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