Hallo,
ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2014 und bin dabei auf einige Fragen gestoßen, bei denen ich hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann.
Ich studiere zur Zeit und habe während meines Studiums bisher einen Verlustvortrag von ca. 10.000€ "gesammelt".
Im Jahr 2014 habe ich zwei Monate auf Mini-Job-Basis gearbeitet für den ich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe.
Zudem habe ich noch in einem anderen Unternehmen 6 Monate als Werkstudentin gearbeitet und wurde dabei auf Stunde bezahlt.
Mein Verdienst hierbei wurde teils pauschal versteuert (Verdienst bis 850€) und teils "normal" versteuert (alles über 850€).
Ab September habe ich in der gleichen Firma ein Praxissemester als Praktikantin (Pflichtpraktikum) absolviert. Hierfür habe ich ein monatliches Festgehalt erhalten (>850€). Hierfür habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
Für die Zeit des Praxissemesters wurde mir außerdem das Bafög um den Betrag meines Gehalts gekürzt.
Jetzt habe ich alle Daten in das Elster Formular eingegeben und muss leider feststellen, dass mein Verlustvortrag gemindert wird, weil ich zu wenig Werbungskosten im Jahr 2014 aufbringen kann um mein Einkommen damit zu relativieren, also mein Verdienst ist höher als meine Werbungskosten. Ich liege jedoch mit meinem Verdienst unter der Grundfreibetragsgrenze von 8354€.
Da ich für einen Großteil meines Verdienstes jedoch schon eine Pauschalsteuer entrichtet habe und mir das Bafög durch den Verdienst um über 300€ monatlich gekürzt wurde, kann dies doch dann eigentlich nicht auch noch hier mit eingerechnet werden, oder? Außerdem habe ich das so verstanden, dass der Grundfreibetrag jedem Bürger zur Verfügung steht und dieser nicht mit einem Verlustvortrag verrechnet werden kann... Oder verstehe ich das falsch?
Ich hoffe mir kann jemand hier helfen, denn meiner Meinung nach läuft da was absolut falsch. Falls nicht würde sich der Staat ja gleich dreimal an einem Hungerlohn eines Studenten vergehen :-/
ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2014 und bin dabei auf einige Fragen gestoßen, bei denen ich hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann.
Ich studiere zur Zeit und habe während meines Studiums bisher einen Verlustvortrag von ca. 10.000€ "gesammelt".
Im Jahr 2014 habe ich zwei Monate auf Mini-Job-Basis gearbeitet für den ich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe.
Zudem habe ich noch in einem anderen Unternehmen 6 Monate als Werkstudentin gearbeitet und wurde dabei auf Stunde bezahlt.
Mein Verdienst hierbei wurde teils pauschal versteuert (Verdienst bis 850€) und teils "normal" versteuert (alles über 850€).
Ab September habe ich in der gleichen Firma ein Praxissemester als Praktikantin (Pflichtpraktikum) absolviert. Hierfür habe ich ein monatliches Festgehalt erhalten (>850€). Hierfür habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
Für die Zeit des Praxissemesters wurde mir außerdem das Bafög um den Betrag meines Gehalts gekürzt.
Jetzt habe ich alle Daten in das Elster Formular eingegeben und muss leider feststellen, dass mein Verlustvortrag gemindert wird, weil ich zu wenig Werbungskosten im Jahr 2014 aufbringen kann um mein Einkommen damit zu relativieren, also mein Verdienst ist höher als meine Werbungskosten. Ich liege jedoch mit meinem Verdienst unter der Grundfreibetragsgrenze von 8354€.
Da ich für einen Großteil meines Verdienstes jedoch schon eine Pauschalsteuer entrichtet habe und mir das Bafög durch den Verdienst um über 300€ monatlich gekürzt wurde, kann dies doch dann eigentlich nicht auch noch hier mit eingerechnet werden, oder? Außerdem habe ich das so verstanden, dass der Grundfreibetrag jedem Bürger zur Verfügung steht und dieser nicht mit einem Verlustvortrag verrechnet werden kann... Oder verstehe ich das falsch?
Ich hoffe mir kann jemand hier helfen, denn meiner Meinung nach läuft da was absolut falsch. Falls nicht würde sich der Staat ja gleich dreimal an einem Hungerlohn eines Studenten vergehen :-/
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