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Überweisen der Steuerschuld

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    Überweisen der Steuerschuld

    Da ich noch nicht lange Freiberuflerin bin, habe ich bislang noch keine Einkommenssteuer-Vorauszahlungen tätigen müssen. Sprich, ich muss nach Abgabe der Steuererklärung die gesamte Einkommenssteuer für 2014 noch dem Finanzamt überweisen. Tu' ich das sobald ich die Steuererklärung abgegeben habe (sprich, ich überweise den von mir errechneten Wert) oder warte ich, bis ich den Steuerbescheid habe (und überweise, wenn es keinen Grund für Widerspruch gibt, das, was das Finanzamt ausgerechnet hat)?
    Danke!!

    #2
    AW: Überweisen der Steuerschuld

    Die Einkommensteuer wird grundsätzlich nach Bescheid des Finanzamts überwiesen.

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      #3
      AW: Überweisen der Steuerschuld

      Die festgesetzte Steuer ist im Übrigen innerhalb der im Bescheid stehenden Frist auch dann zu überweisen, wenn es einen Grund für einen Einspruch geben würde.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Überweisen der Steuerschuld

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die festgesetzte Steuer ist im Übrigen innerhalb der im Bescheid stehenden Frist auch dann zu überweisen, wenn es einen Grund für einen Einspruch geben würde.
        Hallo,
        oder man beantragt mit Einlegen des Einspruches Aussetzung der Vollziehung.

        Tschüß

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          #5
          AW: Überweisen der Steuerschuld

          ... und die Voraussetzungen für eine Vollziehungsaussetzung liegen vor, so dass man sie auch genehmigt bekommt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Überweisen der Steuerschuld

            Jedenfalls muss man nicht gleichzeitig mit Abgabe der Steuererklärung auch die von Elster berechnete Steuerschuld bezahlen.

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              #7
              AW: Überweisen der Steuerschuld

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo,
              oder man beantragt mit Einlegen des Einspruches Aussetzung der Vollziehung.

              Tschüß
              Und selbst dann wird nur der strittige Betrag von der Vollziehung ausgesetzt.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Überweisen der Steuerschuld

                Die Aussetzung der Vollziehung beantragen nach meiner Erfahrung nur Menschen, die kein Geld und/oder keine Nerven haben.

                Das führt doch nur zu unsinnigem Schriftverkehr! Beim derzeitigen Zinsniveau ist das außerdem so was von egal.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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