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Steuererklärung Hauskauf

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    Steuererklärung Hauskauf

    Hallo,

    ich habe Anfang 2014 ein Haus mit meiner Freundin gekauft, daraufhin haben wir im Jahr einige Renovierungen erledigen müssen u.a. Elektrik (10 tausend), Sanitär (30 tausend), Verputzer (6 tausend) etc.
    Jeder von uns hat ein paar Rechnungen übernommen. Kann jetzt jeder von uns die Handwerkerleistungen (bis zu 6000, d.h. 1200 Euro würde man rausbekommen) in seiner Steuererklärung geltend machen oder müssen wir das ganze anders angeben, da uns das Haus ja zu jeweils 50% gehört?

    Und kann noch irgendetwas steuerlich geltend gemacht werden (Erwerbsteuer, Notarkosten gehen ja soweit ich ich weiß nicht..).
    Evtl. kann/muss ich in Zeile 79 des Hauptvordrucks etwas angeben oder auch in der Anlage FW...

    Danke für eure Antworten
    Zuletzt geändert von Mahatma; 04.05.2015, 13:13.

    #2
    AW: Steuererklärung Hauskauf

    1. Frage wie wird das Haus genutzt?

    Wenn nur für eigene Wohnzwecke geht außer Handwerkerleistungen (nur überwiesener Lohnanteil) nichts. Der Höchstbetrag bleibt aber bestehen, egal wie viele Eigentümer bestehen.

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      #3
      AW: Steuererklärung Hauskauf

      Das Haus wird nur von uns benutzt.
      Wie viel kann jeder von uns für die Handwerkerleistungen bekommen (1200 Euro oder die Hälfte?) und wie müssen wir das in der Steuererklärung angeben?
      Es könnte ja jeder von uns seine gezahlten Rechnungen einreichen. Jeder von uns kommt da auf über 6000 Euro allein für die Arbeitszeiten..

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        #4
        AW: Steuererklärung Hauskauf

        Hallo Mahatma,

        der Höchstbetrag gilt für das Objekt 6000 Euro davon 20 Prozent abziehbar also 1200 wie Kloebi schon schrieb.
        Wenn ihr jeder eine eigene Steuererklärung macht müsst ihr es aufteilen -> da gibt es die Zeile 78 auf Seite 3, da kann man Prozente eintragen.
        Eingetragen werden natürlich die Aufwendungen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuererklärung Hauskauf

          Soweit ich weiß müsstet ihr theoretisch eine gesonderte Feststellung machen. Aber da ihr die Höchstgrenzen ausschöpft ergibt sich steuerlich keine Abweichung, nur ein Haufen Mehraufwand. Hängt vom Bearbeiter ab. Macht eine Aufstellung, und teilt es 50/50auf (wenn ihr in verschiedenen Zimmern veranlagt werdet, kann es sein das die Kollegen dort jeweils die Originalbelege sehen wollen). Als alleinstehende (nicht gesetzlich verpartnert :-) bekommt ihr aber jeder nur max. 3.000 Eur Arbeitsleistung (davon 20%). Es sei denn Ihr trickst, wozu ich hiermit grundsätzlich NICHT rate.
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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            #6
            AW: Steuererklärung Hauskauf

            Erstens wäre es eine gesonderte UND EINHEITLICHE Feststellung. Und zweitens gibt es die nur bei der Erzielung von Einkünften, was hier gerade NICHT vorliegt. Ansonsten stimmt es aber.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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