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ESt 2014

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    ESt 2014

    Hallo!
    Ich mache gerade die Steuer für 2014. (Zusammenveranlagung)
    Mein Mann ist berufstätig und macht nebenher ein Fernstudium.
    Ich befinde mich momentan in Elternzeit und habe in 2014 voll Elterngeld bezogen.
    Verdienst Mann: 55.339 €
    Elterngeld: 4.758 €
    Werbungskosten gesamt: 4.786 €
    Haushaltsnahe Dienstleistungen: 949 €
    Es ist nicht das erste Mal, das ich mit Elster unsere Steuer mache.
    Doch diesmal bin ich etwas irritiert über das Ergebnis.
    Laut Elster beträgt die Rückerstattung 716 €
    Bei so hohen Werbungskosten ! Kann das richtig sein ?
    Ohne das Studium hätte wir ja eine riesige Nachzahlung.
    Vielen Dank für eure Hilfe und Tipps!

    #2
    AW: ESt 2014

    Hallo,

    >>>>Laut Elster beträgt die Rückerstattung 716 €
    bitte definieren Sie diese Aussage, wer erstattet wem?

    Ist die Anlage Vorsorgeaufwand beibefügt?
    Elterngeld unterliegt m.E. dem Progressionsvorbehalt.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: ESt 2014

      Hallo Bettina1007,

      welche Steuerklassenkombination habt ihr als Ehepaar ?

      Bei Ehemann III und Ehefrau V könnte es durchaus zu einer Nachzahlung kommen und wie schon erwähnt Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

      Die Haushaltsnahen Dienstleistungen ist das schon die Berechnung was von der Steuer abgezogen wird oder euer Gesamtaufwand ?

      Tschüß

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        #4
        AW: ESt 2014

        Also die 716 € sind die zuviel bezahlten Steuern. Die wir wieder erstattet bekommen.
        D.h. dieser Betrag lese ich in der vorläufigen Berechnung des Steuerrechners in Elster.

        Die Anlage Vorsorgeaufwand ist vollständig ausgefüllt. d.h. Elster füllt es automatisch aus. Ich muss ja nichts weiteres ausfüllen ?! Kreuze bei Nr. 11 sind gesetzt !

        Ja wir haben Steuerklassen 3 und 5 .

        Die Haushaltsnahe Dienstleistungen sind unser Gesamtaufwand. Nach der Berechnung sind es 191 € was von der Steuer abgezogen wird.

        Ich weiss, dass durch den Progressionsvorbehalt, sprich Elterngeld, die Steuerlast sich erhöhen kann. Aber wenn es daran liegen würde, kann man ja sagen, dass ich das komplett erhaltene Elterngeld wieder zurückzahlen muss.
        Also die Werbungskosten heben es sozusagen auf.

        Ich habe als Gegenvergleich auch mal die Einzelveranlagung für uns beide in Elster gemacht. Da kommen wir dann noch schlechter weg. Da dachte ich, dass es nicht nur am Elterngeld liegen kann.
        Mein Mann müsste hier rund 2900 € an das FA ZAHLEN! Trotz Werbungskosten von über 4000 € !!!

        Das kann doch nicht richtig sein!!! Ich weiss Steuerklasse 3 ist schlecht(sprich wie 1 eben) aber sooooooo !!!

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          #5
          AW: ESt 2014

          >>>>Das kann doch nicht richtig sein!!! Ich weiss Steuerklasse 3 ist schlecht(sprich wie 1 eben) aber sooooooo !!!

          Ja, manche Konstellationen bergen Überraschungen.
          Aber man zahlt deswegen nicht mehr und nicht weniger Steuern als anders geartet.
          Die Steuerklassen sollen ja nur bei der Berechnung der Monatslohnsteuer möglichst Treffsicher auf das Jahr sein.
          Sei's drum.
          Manchmal dient das FA als zinslose Spardose, manchmal als zinsloser Kleinkreditgeber
          Gruß, Basteltyp

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            #6
            AW: ESt 2014

            Hallo Bettina,
            Steuerklasse 3 ist niemals schlecht.............
            Warum schielen die Steuerpflichtigen immer so sehr auf Erstattungen? Die Steuerrückzahlung entspricht den Aufwendungen multipliziert mit dem Steuersatz (bei 15% Steuersatz verbleiben 85% die vom Steuerpflichtigen getragen werden müssen, wie genannt: 4000€ Werbungskosten x 15% = 600€ Erstattung und €3400 verbleiben zu euren Lasten!), also, derjenige, der gar nichts zurückerhält oder auch sogar eine Nachzahlung leisten muss, ist unterm Strich besser dran...
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

            Kommentar


              #7
              AW: ESt 2014

              Nach 6 Beiträgen ist immer noch unklar, welches Programm genutzt wird. So kann man den Steuerfall nicht realistisch nachstellen.

              Von den Werbungskosten sind 1.000,00 € bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, verbleiben 3.786,00 €.

              Die haushaltsnahen Dienstleistungen führen zu einer Erstattung von 191,00 €, also geht es darum, ob die verbleibende Erstattung von 525,00 € ein schlüssiger Wert ist.

              Mir kommt der Wert auch etwas niedrig vor, weil das Elterngeld mit 4.758,00 € ja nicht so hoch ist, dass es bei Anwendung der Splittingtabelle den Grenzsteuersatz hoch schnellen ließe.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: ESt 2014

                Ich werde die Berechnungen dieses Jahr mal so hin nehmen.
                Das Elsterprogramm kann halt nur mit den Zahlen arbeiten, mit denen man es füttert.
                Ich dachte, ich habe irgendwo ein Gedankenfehler oder Eingabefehler. Jedoch habe ich mir alles nochmal ganz genau angeschaut und versucht nachzurechnen.
                Wie schon bereits erwähnt, muss es wohl an der Gesamtkonstellation liegen.
                Elterngeld, Kindergeld, Steuerklasse ...
                Vielen Dank, dass ihr euch die Mühe gemacht habt.
                Liebe Grüße

                Kommentar


                  #9
                  AW: ESt 2014

                  Kindergeld hat zunächst überhaupt keinen Einfluss, da könnte man über den Kinderfreibetrag allenfalls zusätzlich zu viel bezahlte Steuern zurückerhalten. Bei den genannten Einkommensverhältnissen ist das aber nicht der Fall.

                  Die Steuerklasse 3 führt zu einem günstigeren Lohnsteuerabzug, macht aber bei den genannten Einkommensunterschieden absolut Sinn. Es wäre wenig sinnvoll, in Steuerklasse 4 zu wechseln, nur um im nächsten Jahr eine höhere Steuerrückzahlung zu bekommen.

                  Und zum Trost: Die verbleibende Erstattung von 525,00 € ist bei den gemachten Angaben ein schlüssiger Wert.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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