Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

    Guten Abend alle zusammen.

    Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen. Das Finanzamt kann es nämlich nicht. Nun kurz zu meinem Fall. Ich bin Auszubildender, bin der Steuerklasse 1 zugeordnet und habe im Jahr 2014 13625,74€ Brutto verdient.
    Laut der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2014 habe ich 296,15€ Lohnsteuer bezahlt. Jetzt verlangt das Finanzamt dass ich noch weitere 29€ nachzahlen muss um auf den Betrag von 326€ zu kommen.
    Meine Werbungskosten betragen knapp 1000€, also hat das Finanzamt in meinem Fall die Pauschale genommen, sodass mein zu versteuertes Einkommen aus nichtselbstständiger Hand 12.625€ beträgt.
    Wie kommt die Nachzahlung zustande ? Hat mein Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt ? Warum müssen anderen Azubis dann nichts nachzahlen und bekommen sogar was zurück erstattet.

    Vielen Dank für Eure Zeit und das Bemühen im Voraus

    #2
    AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

    Der Standardfall bei dieser Einkommenskategorie. Für den Lohnsteuerabzug muss der AG hier die Mindestvorsorgepauschale von 12% für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (GKV, Pflege, ALV) berücksichtigen, bei der Einkommensteuer sind die realen Beiträge relevant, und die sind niedriger. Dies führt zu einer Nachzahlung (so nicht weitere Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflichtversicherungen oder private Unfallversicherungen erklärt werden), weswegen hier auch Veranlagungspflicht besteht.

    Auf die Erklärung hätte das FA mit ein bisschen Nachdenken auch kommen können.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

      Also macht das doch alles Sinn was das Finanzamt in meinem Fall gerechnet hat. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Komisch, dass viele sagen, dass man bei der ersten Steuerklasse nie was nachzahlen muss. Hier der Beweis.
      Da hat sich jetzt meine Steuererklärung für mich richtig gelohnt. Dieses Wissen kostete mich jetzt 29 Euro.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

        Anlage Vorsorgeaufwand hast du auch ausgefüllt?
        Kfz -Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung falls vorhanden auf der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

          Zitat von Snikers Beitrag anzeigen
          Da hat sich jetzt meine Steuererklärung für mich richtig gelohnt. Dieses Wissen kostete mich jetzt 29 Euro.
          Nein, wie neysee schon sagte: In Deinem Fall bist Du zur Erklärungsabgabe VERPFLICHTET, DAS kostet Dich 29 €, nicht das Wissen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Anlage Vorsorgeaufwand hast du auch ausgefüllt?
            Kfz -Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung falls vorhanden auf der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?
            Ne, ich habe keine und die Haftpflicht läuft über meine Eltern, solange ich in der Ausbildung bin.
            Für die Vorsorge habe ich nichts ausgefüllt. Bis jetzt zahle ich nur in die gesetzliche Rentenversicherung ein. ( muss man da extra was eintragen ? )

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Nein, wie neysee schon sagte: In Deinem Fall bist Du zur Erklärungsabgabe VERPFLICHTET, DAS kostet Dich 29 €, nicht das Wissen.
            Das hätte ich doch garnicht wissen können oder ? Ich meine in der Ausbildung muss man keine Steuererklärung machen, sobald man aber damit angefangen hat wird es zu Pflicht.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

              Zitat von Snikers Beitrag anzeigen
              Für die Vorsorge habe ich nichts ausgefüllt. Bis jetzt zahle ich nur in die gesetzliche Rentenversicherung ein. ( muss man da extra was eintragen ? )

              Das hätte ich doch garnicht wissen können oder ? Ich meine in der Ausbildung muss man keine Steuererklärung machen, sobald man aber damit angefangen hat wird es zu Pflicht.
              Vorsorgeaufwendungen wie die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Aber selbst wenn die nicht ausgefüllt wurde, das ist hier nicht das Problem, sonst wäre die Nachzahlung viel höher.

              Und ansonsten gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, sind in §46 EStG aufgelistet, deiner ist dabei. Auch wenn nirgendwo auf der Lohnabrechnung oder der Lohnsteuerbescheinigung steht: Achtung, es wurde für den Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt, hierdurch entsteht die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.

              Und wer immer dir das erzählt hat, was in deinem letzten Satz steht: Es ist Unsinn.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

                Für die Vorsorge habe ich nichts ausgefüllt. Bis jetzt zahle ich nur in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
                Gesetzlich krankenversichert bist du nicht und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung musst du auch nicht bezahlen?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Gesetzlich krankenversichert bist du nicht und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung musst du auch nicht bezahlen?
                  Ja schon, das wird ja automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Ich glaube das Finanzamt sieht das ja sowieso, selbst wenn man es nicht angibt. Die können das ja alles abrufen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

                    Abrufen können heißt nicht zwingend, dass sie es abrufen müssen. Nach meiner Berechnung stimmt dein Lohnsteuerabzug mit deiner Steuerschuld fast (Abweichung unter 1 €) überein.

                    Vielleicht wurde doch eine der nicht angegebenen Sozialversicherungen übersehen, so dass sich die Nachzahlung daraus ergibt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

                      Üblicherweise werden Steuererklärungen so erfasst, wie sie eingereicht werden.
                      Sofern die Anlage Vorsorgeaufwand fehlt gibt es einen Prüfhinweis für den Bearbeiter, was der damit macht, bleibt aber ihm überlassen.

                      Daher zwingend den Steuerbescheid kontrollieren, ob bei den Sonderausgaben die KV + RV berücksichtigt wurden.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

                        Wenn ich ohne Verwundung von Wörtern wie vielleicht, eventuell, wahrscheinlich schreibe, es liegt an der Mindestvorsorgepauschale, dann habe ich es i.A. auch geprüft.

                        Das angegebene Bruttoentgelt führt zu dem angegebenen Lohnsteuerabzug (bis auf Abweichungen kleiner 1 Euro), mit den gesetzlichen Sozialvers.abzügen errechnet ElsterFormular bei mir eine Nachzahlung von 30 Euro. Eben weil der tatsächliche AN-Beitrag zu GKV, PV, ALV ca. 170 Euro niedrieger ist als die Mindestvorsorgepauschale. Gibt man dann noch fiktiv genau diesen Beitrag für eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung ein, kommt genau 0 als Differenz zwischen LSt und ESt raus.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

                          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                          Wenn ich ohne Verwundung von Wörtern wie vielleicht, eventuell, wahrscheinlich schreibe, es liegt an der Mindestvorsorgepauschale, dann habe ich es i.A. auch geprüft.

                          Das angegebene Bruttoentgelt führt zu dem angegebenen Lohnsteuerabzug (bis auf Abweichungen kleiner 1 Euro), mit den gesetzlichen Sozialvers.abzügen errechnet ElsterFormular bei mir eine Nachzahlung von 30 Euro. Eben weil der tatsächliche AN-Beitrag zu GKV, PV, ALV ca. 170 Euro niedrieger ist als die Mindestvorsorgepauschale. Gibt man dann noch fiktiv genau diesen Beitrag für eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung ein, kommt genau 0 als Differenz zwischen LSt und ESt raus.
                          Vielen herzlichen Dank für die Nachrechnung. Dann wird es tatsächlich so sein dass ich die 30 Euro nachzahlen muss. Eine Haftpflicht kann ich ja wie gesagt nicht ansetzen, weil ich über meine Eltern versichert bin und eine Unfallversicherung habe ich nicht.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

                            Was mir bei der Thematik immer noch unverständlich bleibt:

                            Ich bin PKV-Mitglied, bei mir wird deshalb in der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 28 die Mindestvorsorgepauschale ausgewiesen. Einer meiner Söhne war bis September 2014 Beamter, auf seiner 1. Lohnsteuerbescheinigung taucht deshalb auch die Mindestvorsorgepauschale auf. Seit September ist er gesetzlich pflichtversicherter Angestellter, auf seiner 2. Lohnsteuerbescheinigung werden nur noch die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen RV, KV und ALV ausgewiesen.

                            Wie soll man aus den Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung bei gesetzlich Versicherten eigentlich erkennen, ob die Mindestvorsorgepauschale höher ist als die tatsächlich geleisteten Beträge, wenn unter Punkt 28 bei gesetzlich Versicherten kein Eintrag erfolgt?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuerklasse 1, Azubi, -> Nachzahlen !?

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wie soll man aus den Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung bei gesetzlich Versicherten eigentlich erkennen, ob die Mindestvorsorgepauschale höher ist als die tatsächlich geleisteten Beträge, wenn unter Punkt 28 bei gesetzlich Versicherten kein Eintrag erfolgt?
                              Kannst du eigentlich nicht wirklich. Selbst wenn Du die Vorhürde übersprungen und erkannt hast, dass da grundsätzlich ein Problem bestehen kann.

                              Ein sehr grober Anhaltspunkt wäre m.E., wenn Du Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse hast und die höher sind als sonstige Versicherungen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X